Sturmschäden umgehend melden
Sonderveröffentlichung

Banken und Versicherungen Sturmschäden umgehend melden

Was hat der Sturm wo angerichtet? Davon hängt ab, welche Versicherung zuständig ist.

Sturmschäden sind in der Regel von der Versicherung gedeckt. Versicherte haben aber eine Schadenminderungspflicht. Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-mag

05.06.2024

Die Auswirkungen des Klimawandels werden auch in unseren Breitengraden immer stärker spürbar. Vor allem extreme Wettereignisse wie Hochwasser oder Stürme haben in den letzten Jahren zugenommen und die Schadenssummen, die dabei entstehen, weil zum Beispiel ein Dach abgedeckt wurde oder Bäume auf geparkte Autos fallen, werden immer höher. Doch ist eigentlich jeder starke Wind gleich ein Sturm?

Die Windstärke entscheidet

Nein. Laut Versicherungsrecht beginnt erst ab Windstärke 8 ein Sturm, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Sturmschäden am Haus wie ein abgedecktes Dach oder ein zerstörter Schornstein sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Sie sichert auch Folgeschäden am Gebäude ab. Die Hausratversicherung greift bei Beschädigungen an Möbeln und anderen beweglichen Gegenständen. Fallen Dachziegel aufs Auto oder stürzt ein Baum darauf, zahlt die Teilkaskoversicherung. Grundsätzlich gilt: Sturmschäden sofort der Versicherung melden. Schriftlich, aber am besten auch telefonisch über die Schadenabteilung des Versicherers. Sinnvoll sind auch Fotos des Schadens sowie eine Auflistung von allem, was beschädigt wurde. Damit sich der Versicherer ein Bild vom Schaden machen kann, muss eigentlich erstmal alles unverändert bleiben. Wäre ein Haus aber unbewohnbar, wenn nicht schon etwas repariert würde, müssen die behobenen Schäden ebenfalls dokumentiert werden.

"8 ist die Windstärken-Klasse, ab der man laut geltendem Versicherungsrecht von einem Sturm spricht."

Rechnung unbedingt aufbewahren

Beschädigte Teile dann nicht entsorgen und die Handwerkerrechnungen aufbewahren. Versicherte wiederum müssen sich darum kümmern, dass sich der Schaden nicht noch vergrößert. Das heißt, dass sie etwa zerbrochene Fenster mit Platten oder Brettern abdichten. Nach Angaben des Versichertenbundes muss allerdings kein Versicherter sein Leben gefährden, indem er bei Windstärke 9 selbst versucht, ein Loch im Dach seines Hauses zu schließen. Es reicht, bis nach dem Sturm zu warten und Handwerker zu holen. dpa