Schritt für Schritt zur Förderung
Sonderveröffentlichung

Bauen & Wohnen Schritt für Schritt zur Förderung

Sanieren: Um die finanzielle Belastung für eine energetische Sanierung des Eigenheims abzufedern, gibt der Staat auf Antrag Geld dazu. Bauherren sollten sich vor Planungs- und Baustart unbedingt darüber informieren. 

Ein Energieberater hilft Eigentümern bei der Bestandsaufnahme, welche Maßnahmen bei einer energetischen Sanierung sinnvoll sind. Foto: dpa/Tobias Hase

31.10.2023

Das Haus energetisch fit machen: Das ist eine Herausforderung für Eigentümer. Sie müssen die Maßnahmen planen, umsetzen und vor allem finanzieren. Aber es gibt Fördertöpfe von Bund, Ländern und Kommunen, die Bauherren anzapfen können. Hinzu kommen Steuererleichterungen. Doch wie kommen Sanierer an das Geld?

1. Schritt: Nicht sofort loslegen: Es gilt nämlich, die wichtigste Formalie zu beachten. Und die lautet: Erst den Förderantrag oder die Förderanträge stellen, und danach mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Wer die umgekehrte Reihenfolge wählt, geht leer aus!

2. Schritt: Sich Klarheit verschaffen: Trotz Förderung stemmen Eigentümer einen Großteil der Sanierungskosten aus eigener Kraft. Wenn in einem älteren Haus Bad, Küche und Elektroleitungen erneuert und zugleich energetisch fit gemacht werden sollen, kann es finanziell eng werden.

Deshalb lohnt es zu überlegen: Was will ich? Neue Fenster rein? Neue Heizung einbauen? Rohre, Fassade und Dach dämmen und Photovoltaik obendrauf setzen? Soll es das große Rundum-Paket werden? „Im Bestand müssen Eigentümer Prioritäten setzen, um sich mit Blick aufs eigene Budget nicht zu viel zuzumuten“, rät Norman-Marcel Dietz vom Verband Privater Bauherren (VPB) in Hildesheim.

3. Schritt: Informieren und beraten lassen: Auskunft liefern das Internet und persönliche Ansprechpartner. Zum Beispiel bieten die Verbraucherberatungen Gespräche zur ersten Orientierung über Baumaßnahmen, Kosten und Fördermöglichkeiten an. Zuverlässige, gebündelte Angaben bieten auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Beide sind zuständig für die umfangreichen Förderangebote des Bundes. Die BAFA für Einzelmaßnahmen wie neue Heizungen und Dächer, die KfW für große Vorhaben.

Dritte offizielle Quelle ist die Deutsche Energie-Agentur (DENA). Sie veröffentlicht die sogenannte Energieeffizienz-Expertenliste. Nur dort eingetragene Fachberater dürfen – außer den Hauseigentümern selbst – Anträge bei KfW und BAFA einreichen.

4. Schritt: Energieberater beauftragen: Selbstverständlich können Bauherren alleine sämtliche Programme heraussuchen und durchforsten, um die optimale Förderung zu finden. Besser ist es, einen Energieberater einzubinden. Er oder sie macht nach Absprache mit dem Bauherrn eine Bestandsaufnahme des Hauses, klopft die geplanten Maßnahmen auf Effizienz, Nutzen und Wirtschaftlichkeit hin ab.

Auf Wunsch fertigen Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan an – kurz iSFP, erläutert Andreas Holzapfel vom GIH, einem Dachverband der Energieberatenden. Auch für den iSFP gibt es eine Förderung, maximal 1700 Euro. „Berater kennen die verschiedenen Varianten, rechnen sie durch und geben eine Empfehlung“, sagt Martin Brandis vom Verbraucherzentrale-Bundesverband. Holzapfel und seine Kollegen wissen etwa: Für welche der gewünschten Maßnahmen gibt es vom wem unter welchen Voraussetzungen Geld? Ein Tipp von VPB-Bauherrenberater Dietz: Über die Sanierung hinaus auch altersgerechte Umbauten mitdenken – und von den entsprechenden Zuschüssen profitieren.

5. Schritt: Angebote einholen: Nach der Entscheidung, was gemacht wird und welches Konzept passt, holen Sanierer Angebote von Fachfirmen ein. Dabei dran denken: Noch keinen Auftrag vergeben, sonst gibt es nichts vom Staat.

6. Schritt: Förderung einreichen: Bei den großen Geldverteilern BAFA und KfW ist der Antrag zur Förderung online möglich. Die Formulare stehen auf den Webseiten zum Download bereit. Zusätzlich finden Bauherren Merkblätter sowie eine Liste mit Nachweisen, die sie beibringen und hochladen müssen.

7. Schritt: Mit den Maßnahmen loslegen: Ist der Antrag abgeschickt, dürfen die Handwerker anrücken. Der Zuwendungsbescheid muss nicht abgewartet werden. Verbraucherberater Brandis empfiehlt, dennoch zu warten: „Es verschafft mehr Sicherheit“. Denn falsche Daten und Berechnungen oder verspätete Antworten auf Nachfragen können genauso wie Doppelanträge zur Ablehnung führen. Wichtig: Der Bescheid ist in der Regel befristet.

8. Schritt: Geld abholen: Bezahlt wird die Förderung nach Abschluss der Arbeiten. Dafür reichen Bauherren wieder einen Online-Antrag ein. Gefordert ist unter anderem eine Bestätigung, dass die Maßnahmen wie bewilligt umgesetzt wurden. Monika Hillemacher, dpa