Endlich zum Eigenheim: Lasst uns bauen!
Sonderveröffentlichung

Bauen & Wohnen Endlich zum Eigenheim: Lasst uns bauen!

Recht: Alles über die Baugenehmigung: Wer braucht eine? Wo bekommt man sie? Und was bedeutet der rote Punkt auf der Baugenehmigung?

Das Eigenheim wächst nach und nach in die Höhe: Doch kein Bau ohne Baugenehmigung, schließlich will man ja keine Strafe riskieren. Foto: Wolfilser/adobe.stock.com

29.04.2024

Achtung, jetzt wird es juristisch. Denn beim Thema Baugenehmigung ist so einiges zu beachten. Eine Baugenehmigung braucht, wer einen Neubau errichten möchten, ein Gebäude abreißen oder umbauen möchte oder eine Änderung der Nutzung anstrebt. Die Feinheiten einer Baugenehmigung können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Erteilt wird sie von den Bauaufsichtsbehörden eines Bundeslandes.

Breitgefächerte Auswirkungen

Der Grund, warum es eine Baugenehmigung gibt, ist im Grunde simpel. Niemand ist eine Insel. Heißt: Wenn ich ein Gebäude baue, abreiße oder umbaue, hat das nicht nur Auswirkungen auf mich und mein Grundstück, sondern auf meine Nachbarn sowie die Natur, Umwelt und Infrastruktur rundherum. So verändert der Abriss von Wohngebäuden das Wohnungsangebot in der Region, und der Bau eines Parkplatzes versiegelt Wiesen.

Um eine Baugenehmigung zu bekommen, muss man bei der zuständigen Behörde einen schriftlichen Antrag einreichen. Diesem müssen in aller Regel bestimmte Unterlagen wie Grundriss, Skizzen oder Berechnungen eines Statikers beigefügt werden. Man kann sich auch vorab erkundigen, ob man für sein Projekt überhaupt eine Genehmigung braucht. Oft ist zum Beispiel der Bau eines Carports bis zu einer bestimmten Größe auch ohne Baugenehmigung möglich und muss der Behörde nur gemeldet werden. Ähnlich verhält es sich bei kleineren Bauten wie Gartenhütten.

Sind alle Unterlagen bei der Behörde eingegangen, werden diese überprüft. Im besten Fall bekommt man die Baugenehmigung ohne Probleme. Manchmal hat die Behörde aber auch noch Rückfragen oder benötigt weitere Unterlagen. Es gibt auch Fälle, in denen eine Baugenehmigung verweigert wird. Dagegen kann man Widerspruch einlegen.

Die Baugenehmigung ist da, also kann es endlich losgehen – oder doch nicht? War da nicht noch etwas mit einem roten Punkt? Richtig, der spielt eine wichtige Rolle. Denn dieser bestätigt, dass das Bauamt die offizielle Baufreigabe erteilt hat und man über den Baufreigabeschein verfügt. Dieser rote Punkt muss an der Baustelle angebracht werden, und zwar so, dass er gut sichtbar, aber auch vor Wetter und Vandalismus geschützt ist. Anne Schur

Das Baurecht dient der Gefahrenabwehr

Das klingt zunächst einmal komisch, macht aber durchaus Sinn.

Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert die Eigentumsfreiheit. Zu dieser gehört im Grunde auch, dass Eigentümer bauliche Veränderungen an ihren Gebäuden vornehmen dürfen. Allerdings wird dies durch das Baurecht teilweise wieder eingeschränkt – und zwar mit dem Ziel, mögliche Gefahren zu verhüten und Spannungen und Konflikte zu vermeiden.

Ein Beispiel: Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte möchte seine Hälfte des Gebäudes abreißen lassen. Hier wird ihn das Baurecht aber in seiner Eigentumsfreiheit einschränken, da sein Vorhaben auch Auswirkungen auf die benachbarte Doppelhaushälfte und folglich auf das Eigentum des Nachbarn hat. Denn durch den Abriss und damit den Wegfall einer Haushälfte könnte es zum Beispiel Probleme mit der Statik geben.