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Klar, der Job oder das Studium sollten Spaß machen. Aber ganz ohne Geld läuft leider auch nichts. Das betrifft nicht nur das Gehalt, sondern auch BAföG oder Versicherungen. Hier ein Überblick über das kleine Finanz-1x1 für Azubis und Studierende.

Wer seine Finanzen gut im Griff hat, kann sich auf Ausbildung oder Studium konzentrieren. Illustration: © 365daysStudios/Shutterstock.com

23.07.2022

Azubigehalt: Was Azubis während ihrer Ausbildung verdienen ist meist nicht verhandelbar, sondern unterliegt festen Vorgaben. Meist steigt das Gehalt mit jedem Lehrjahr an. „Wenn man die Angaben zur Vergütung im Durchschnitt betrachtet, über alle Berufe, Branchen und Ausbildungsjahre hinweg, liegt sie im Schnitt bei 836 Euro, so die Zahlen von 2020“, sagt Daniel Gimpel, Ausbildungsexperte der DGB-Jugend. Wie groß die Unterschiede bei der Vergütung zum Teil sind, veranschaulicht Gimpel an einem Beispiel. Im dritten Ausbildungsjahr verdienen angehende Bankkaufleute, Mechatroniker und Elektroniker für Betriebstechnik jeweils über 1000 Euro brutto im Monat. „Bei den Friseurinnen und Friseuren sind es dagegen im Schnitt 487 Euro.“ Zudem liegt die Vergütung für Azubis bei Betrieben mit Tarifvertrag meist über dem, was ohne Tarifvertrag bezahlt wird. Wer gerne die finanziellen Vorteile einer Ausbildung mit einem Studium kombinieren möchte, kann sich auch für ein Duales Studium entscheiden. In diesem Fall bezahlt der Arbeitgeber ein Gehalt.

Eigene Wohnung: Müssen Azubis wegen ihrer Ausbildung umziehen, lohnt es sich, den Arbeitgeber nach Zuschüssen oder einer Übernehme der Kosten für die Unterkunft oder die Fahrten zu fragen. Wer wegen einer Ausbildung umziehen muss, kann möglicherweise Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Damit unterstützt die Agentur für Arbeit Azubis die in einer eigenen Wohnung leben. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann zum Beispiel Zuschüsse für Miete, für Fahrten zur Arbeit oder nach Hause zur Familie bekommen.

Nicht nur für Überflieger: Stipendien haben immer noch den Ruf, dass sie vor allem an Überflieger vergeben werden. Aber die finanziellen Zuschüsse gibt es auch für soziales Engagement, für bestimmte Gruppen der Bevölkerung oder nach einem erfolgreichen Interview. Vergeben werden Stipendien sowohl an Azubis als auch an Schüler oder Studierende. Auch wer nach der Ausbildung zum Beispiel den Meister machen möchte, kann sich für ein Weiterbildungsstipendium des Bundesbildungsministeriums bewerben. Eine Übersicht über verschiedene Stipendien gibt es in einer Stipendiendatenbank im Internet unter www.bildungsserver.de .

Geld von Vater Staat: Die bekannteste Förderung für Studierende, aber auch für Schüler oder Auszubildende ist das BAföG. Ob BAföG gewährt werden kann, hängt auch von den persönlichen Voraussetzungen ab. Geprüft wird bei der Antragstellung unter anderem, ob das Einkommen der Familie den Bezug von BAföG möglich macht. Auch das Alter des Antragsstellers ist wichtig: BAföG wird normalerweise nur vergeben, wenn die Ausbildung oder das Studium vor der Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. Dafür gibt es das Geld vom Staat auch, wenn man zum Studium oder zur Ausbildung für eine gewisse Zeit ins Ausland geht. Wer nach der Ausbildung weitermacht, kann unter Umständen ebenfalls BAföG bekommen: In diesem Fall das Aufstiegs-Bafög, das angehende Meisterinnen und Meister einkommens - und vermögensunabhängig beantragen können. Mehr zum BAföG gibt es online unter: www.bafög.de .

Was es sonst gibt: Fallen alle anderen Option zur Finanzierung weg, ist ein Bildungskredit eine Möglichkeit. Diese Kredite bietet beispielsweise auch die KFW-Bank an (www.kfw.de ). Bevor der Kredit beantragt wird, sollte man kritische die Konditionen verschiedener Kredite vergleichen.

Für den Notfall: Wer eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, sollte die bereits bestehenden Versicherungen – auch der Eltern – prüfen. Oft sind Azubis oder Studierende noch für eine Weile mitversichert. Wichtig für Auszubildende sind eine Krankenversicherung, eine Privathaftpflichtversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auszubildende sind normalerweise in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Eine Haftpflichtversicherung ist wichtig, da sie Schäden abdeckt, die man bei anderen verursacht. Junge Menschengelten während der ersten Berufsausbildung oder dem Erst-Studium nach der Schule bei den meisten Tarifen der Eltern als mitversicherte Personen. Birgit Rexer