Schule aus – und was dann?
Sonderveröffentlichung

Bufdi und FSJ Schule aus – und was dann?

Im Museum, in einem Krankenhaus, bei der Stadt oder im Kinderheim: Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bieten vielfältige Möglichkeiten des Engagements.

Eine Kita oder ein Kindergarten sind klassische Orte für den BFD oder das FSJ. Foto: Kzenon/adobe.stock.com

11.07.2024

Was kommt eigentlich nach der Schule? Die Schreinerlehre oder doch lieber auf den richtigen Studienplatz warten? Fragen, die sich viele Jugendliche nach dem Ende ihrer Schulzeit stellen. Denn längst nicht alle wissen gleich, wie es weiter gehen soll. So ein wichtiger Schritt will schließlich gut durchdacht sein. Beim BDF oder im FSJ hat man Zeit und Gelegenheit, die eigenen Interessen zu erforschen und sich in Ruhe zu orientieren. Von einem Engagement profitieren Jugendliche gleich doppelt: Engagierte sammeln wichtige Erfahrungen in einem potentiellen Berufsfeld und tun etwas für sich und die Gesellschaft.

1. Wer kann ein BFD und FSJ machen?

Die Dienste machen es möglich, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz schreibt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf seiner Website. Ein Mindestalter gibt es für beide Dienste nicht, aber man muss die Vollschulzeitpflicht von neun Jahren absolviert haben. Während der BFD für Menschen jeden Alters offen steht, kann man das FSJ nur machen, wer maximal 26 Jahre alt ist.

2. Was sind die Ziele dieses Angebote?

Der BFD ist ein engagementpolitisches Projekt: Er soll eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland schaffen und möglichst vielen Menschen ein Engagement für die Allgemeinheit möglich machen. Die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes zum 1. Juli 2011 war eine große gesellschaftliche Herausforderung, heißt es auf der Website. Der BFD sollte helfen, die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise zu kompensieren. Die Geschichte des FSJ ist noch deutlich länger als die des BFD. Mit dem „Dienst am Anderen“ startete im Jahr 1961 in Deutschland die Geschichte des Freiwilligendienstes. Drei Jahre später wird das Freiwillige Soziale Jahr – FSJ – gesetzlich geregelt, zum Beispiel hinsichtlich Einsatzmöglichkeiten, Trägerschaft oder Zulassungsvoraussetzungen. Seit 1990 ergänzt das Freiwillige Ökologisches Jahr – FÖJ – das Angebot in Sachen gesellschaftliches Engagement.

3. Wie lange dauern die Dienste?

In der Regel macht man BFD oder FSJ für zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden. Beide Varianten können in Vollzeit oder Teilzeit geleistet werden. In Teilzeit muss die Einsatzzeit mehr als 20 Stunden wöchentlich betragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilzeit, diese Möglichkeit muss individuell besprochen werden.

pm/as

Freiwillige vor

Einsatzstellen werden von gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten.

Dazu zählen Mitgliedseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände, aber auch nicht-verbandsgebundene Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kinderheime, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erholungsheime, Mehrgenerationenhäuser, Selbsthilfegruppen, Sportvereine, Museen, Kultureinrichtungen, Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, Träger ökologischer Projekte und auch die Kommunen.