Schule aus – und was dann?
Sonderveröffentlichung

Bufdi und FSJ Schule aus – und was dann?

Im Museum, in einem Krankenhaus oder Kinderheim: Der Bundesfreiwilligendienst hilft bei der Orientierung nach der Schulzeit.

Eine Kita oder ein Kindergarten sind klassische Orte für den Bufdi. Foto: Kzenon/adobe.stock.com

11.07.2024

Was kommt eigentlich nach der Schule? Die Schreinerlehre oder doch lieber auf den richtigen Studienplatz warten? Was mit Tieren oder irgendwie Medien? Fragen, die sich viele Jugendliche nach dem Ende ihrer Schulzeit stellen. Denn längst nicht alle wissen gleich wie es weiter gehen soll. So ein wichtiger Schritt will schließlich gut durchdacht sein. Der Bundesfreiwilligendienst – kurz Bufdi – schafft Zeit und Gelegenheit, die eigenen Interessen zu erforschen und sich in Ruhe zu orientieren.

Phase der Orientierung

Der Bundesfreiwilligendienst bietet die Möglichkeit, sich nach der Schule für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten gesellschaftlich zu engagieren – in vielen verschiedenen Bereichen: vom Umwelt- und Naturschutz über Sport, Integration und Kultur zu Bildung und dem sozialen Bereich. Von einem Engagement profitieren Jugendliche gleich doppelt: Engagierte sammeln wichtige Erfahrungen in einem potentiellen Berufsfeld und tun etwas für sich und die Gesellschaft. Der Bundesfreiwilligendienst kann außerdem als Wartesemester für das Studium angerechnet werden.

1. Wer kann den BFD machen?

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Personen jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz schreibt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf seiner Website.

2. Was sind die Ziele dieses Angebotes?

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein engagementpolitisches Projekt: Er soll eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland schaffen und möglichst vielen Menschen ein Engagement für die Allgemeinheit möglich machen. Die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes zum 1. Juli 2011 war eine große gesellschaftliche Herausforderung, heißt es auf der Website. Der Bundesfreiwilligendienst sollte helfen, die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise zu kompensieren. Alle nach dem Zivildienstgesetz anerkannten Dienststellen und -plätze wurden daher automatisch als Einsatzstellen und Plätze des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt.

3. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Bundesfreiwilligendienst steht Personen jedes Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen (je nach Bundesland ab 16 Jahren, manchmal auch schon mit 15 Jahren). Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung ein. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.

4. Wie lange dauert der BFD?

In der Regel dauert der Dienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden.

Der BFD kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit geleistet werden. Bei Teilzeit muss die Einsatzzeit mehr als 20 Stunden wöchentlich betragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen BFD in Teilzeit, diese Möglichkeit muss immer individuell besprochen werden, so das Bundesamt.

pm

Freiwillige vor

Einsatzstellen werden von gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten.

Dazu zählen Mitgliedseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände, aber auch nicht-verbandsgebundene Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kinderheime, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erholungsheime, Mehrgenerationenhäuser, Selbsthilfegruppen, Sportvereine, Museen, Kultureinrichtungen, Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, Träger ökologischer Projekte und auch die Kommunen.