Weiterbildung als Investition in die Zukunft
Sonderveröffentlichung

Fachkräftemangel im Handwerk Weiterbildung als Investition in die Zukunft

Gute Mitarbeitende fördern und Fachkräfte im eigenen Unternehmen ausbilden - Unternehmen wollen Talente binden und ihnen mehr bieten. Foto: 123rf/Randstad

13.05.2024

Region. Dass Fachkräfte heutzutage immer schwerer zu finden sind, hat sich längst in Unternehmen herumgesprochen. Umso wichtiger ist es deshalb, bewährte Mitarbeiter zu halten- und das interne Recruiting bietet gleich für beide Aufgabenstellungen eine ressourcenschonende Lösung.

Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland, erläutert: „Mit internem Recruiting beweisen Führungskräfte, dass sie die Bedürfnisse der Angestellten ebenso im Blick haben wie die des Unternehmens. Denn es ist sehr wichtig, gute Mitarbeiter gezielt in ihrer Entwicklung zu fördern. Hier bietet das sogenannte Re- und Upskilling große Chancen: Relevante Weiterbildungen und Umschulungen sorgen nicht nur für mehr Zufriedenheit unter den Angestellten, sie sichern häufig auch wichtige Wettbewerbsvorteile für das Unternehmen. „Mit den neu erworbenen Fähigkeiten qualifizieren sich Arbeitnehmende darüber hinaus für interne Stellen, die ihnen zuvor nicht offenstanden und für die es sonst externe Fachkräfte zu finden gälte.“

Wer in die Weiterbildung und Qualifizierung von Mitarbeitern investiert, schafft die nötige Flexibilität, um erfolgreich auf die Herausforderungen der Zukunft zu reagieren.

Für Arbeitnehmende sind Fortbildungen sowie interne Stellenwechsel wiederum ideale Mittel, um die eigene Karriere zu beflügeln und sich innerhalb eines bekannten Umfelds nachhaltig zu entfalten.


Meisterbonus & Co sichern

Prämien für Meisterschüler: Handwerkerinnen und Handwerker können sich bei bestandener Meisterprüfung spezielle Prämien sichern.

Nachfolger dringend gesucht: Das Handwerk altert, viele Betriebsinhaber sind über 55 Jahre alt und bei einem Großteil von ihnen ist nicht geklärt, wer die Firma übernimmt, wenn der Ruhestand ansteht. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat ermittelt, dass in den kommenden fünf Jahren rund 125.000 Betriebe vor einem Generationswechsel stehen.

Oft keine Nachfolge

Eine Nachfolge aus der Familie ist heute kein Standard mehr und nicht immer finden sich geeignete Angestellte für eine Betriebsübernahme. Gewerbeanmeldungen gehen zurück und auch bei den Neugründungen sieht es vielerorts nicht anders aus. Deshalb wollen einige Bundesländer gezielt darauf setzen, Handwerksmeister zu unterstützen – mit Zuschüssen zur Gründung einer Firma oder mit Prämien, die dazu motivieren sollen, eine Weiterbildung zum Handwerksmeister zu machen. Schließlich gilt der Meister in vielen Gewerken als Voraussetzung für eine Betriebsgründung bzw. Betriebsübernahme unter eigener Regie. Und meistergeführte Betriebe haben meist auch eine längere Lebensdauer.

Handwerksmeister sollen also gezielt bei ihrer Fortbildung und beim Weg in die Selbstständigkeit gefördert werden. Dafür haben die Bundesländer jeweils ganz eigene Programme aufgelegt.

Doch es gibt regionale Unterschiede: Derzeit (Stand März 2023) setzen Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und noch einige weitere Bundesländer auf die sogenannte Meistergründungsprämie. Handwerker mit einer abgeschlossenen Meisterfortbildung können einen Zuschuss von mehreren tausend Euro bekommen, wenn sie einen Betrieb gründen oder übernehmen.

1500 Euro im Südwesten

Den erfolgreichen Besuch der Meisterschule honorieren unter anderem Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und das Saarland mit einem „Meisterbonus“. Das ist eine Prämie, die das Land den erfolgreichen Prüfungsabsolventen als Einmalzuschuss in Höhe von mindestens 1000 Euro zukommen lässt, Baden-Württemberg zahlt gar 1500 Euro. Außerdem gibt es schon seit 1996 das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG. Das auch als „Meister-BAföG“ bezeichnete Programm leistet Unterstützung während der Fortbildung unter anderem bei der Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungskosten.

Zuletzt wurde der Förderanspruch am 1. August 2020 ausgeweitet und besteht seitdem auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind.

Ob das Fördermittel bewilligt wird, hängt davon ab, ob die Kriterien des jeweiligen Bundeslandes erfüllt sind. Hier macht jedes Land eigene Vorgaben. Die Meistergründungsprämie richtet sich an Handwerker, die nach ihrem Meister einen eigenen Betrieb gründen oder übernehmen. Teilweise wird der Zuschuss auch dann bezahlt, wenn sich der Meister an einem bestehenden Betrieb beteiligt. pm/zdh/cr