Zehn wertvolle Tipps
Sonderveröffentlichung

Fachleute für alle Fälle Zehn wertvolle Tipps

Umgang mit Handwerkern: Von der Auftragsvergabe an Meisterbetriebe bis dahin, ob ein Pläuschchen sein darf oder nicht. Vorsicht bei "Haustürgeschäften".

Nachdem sich Auftraggeber und Auftragnehmer einig sind, steht dem Auftrages nichts mehr im Wege. Foto: amnaj/stock.adobe.com

25.06.2024

1. Aufträge wo immer es möglich ist nur an Meisterbetriebe vergeben. Im Zweifelsfall verschafft ein Anruf bei der Handwerkskammer Klarheit darüber, ob es sich um einen eingetragenen Fachbetrieb handelt. Besondere Vorsicht ist bei „Haustürgeschäften“ geboten.

2. Vor Auftragsvergabe von mehreren Handwerkern (schriftliche) Kostenvoranschläge einholen. Achtung: Kostenvoranschläge sind grundsätzlich nicht verbindlich, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.

3. Größere Aufträge, vor allem im Baubereich, sollten nur schriftlich vergeben werden. Leistungsumfang und -inhalt sollten im Vertrag präzise geregelt und wichtige Termine, bei einem Bauvorhaben beispielsweise der Fertigstellungstermin, fixiert werden.

4. Im Vorfeld sämtlicher Aufträge sollten möglichst genaue Angaben über Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten gemacht werden. Der Handwerker kann damit den Zeit-, Werkzeug-, Material- und Personalbedarf besser planen und dem Kunden werden unnötige Kosten erspart.

5. Die Zeiten für An- und Abfahrt müssen - bei entsprechender Vereinbarung bezahlt werden. Ein Handwerker aus der Nachbarschaft kann daher günstiger sein.

6. Der Kunde sollte sich bereits vor Auftragsvergabe genau nach sämtlichen anfallenden Kosten (Stundenverrechnungssätze, Höhe der Fahrtkosten, Zahlungskonditionen) erkundigen.

7. Bei der Auftragsvergabe und der Terminvereinbarung sollte der Kunde dem Handwerker eine Rufnummer hinterlassen, unter der man ihn erreichen kann. So kann der Kunde auch bei zeitlichen Verschiebungen, beim Auftreten unvorhersehbarer Probleme sowie bei Überschreitung einer vereinbarten finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig benachrichtigt werden.

8. Arbeitet der Handwerker vor Ort, so sollte der Kunde im Rapportzettel die aufgewendete Zeit quittieren und eine Durchschrift dieses Belegs behalten.

9. Gegen eine Unterhaltung mit dem Handwerker ist nichts einzuwenden, dient sie doch meist der Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und der Schaffung eines besseren Arbeitsklimas. Doch auch diese Zeit ist Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Gespräche über gemeinsame Hobbys sollten deshalb besser außerhalb der Arbeitszeit geführt werden.

10. Wenn Probleme auftreten, sollte zunächst versucht werden, diese in einem offenen Gespräch zu klären. Können die Differenzen auf diesem Weg nicht ausgeräumt werden, besteht die Möglichkeit, die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer einzuschalten.

Die Handwerkskammer Reutlingen weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass Handwerksbetriebe keine Kreditinstitute sind. Nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und Rechnungsstellung sollte der geschuldete Betrag auch ordnungsgemäß und innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen bezahlt werden. Handwerkerrechnungen sind ohne Abzug zahlbar.

Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, darf auch kein Betrag für eventuelle Gewährleistungsansprüche einbehalten werden. Der Betrieb kann auch ohne Vereinbarung Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes, für die von ihm erbrachten und vertragsgemäßen Leistungen verlangen.

Die Auftragserteilung

Am Anfang steht der Auftrag. Wer kennt diese Situationen nicht: der Rolladen klemmt, es regnet ins Dach rein, die Heizung funktioniert nicht, der Fernseher zeigt alle Gesichter plötzlich verschwommen und in grüner Farbe, und, und,... Für die Behebung dieser größeren und kleineren Schäden sowie für individuelle Produkte, Anfertigungen und Dienstleistungen ist ein Handwerker immer gefragt.

Damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollten Sie sich für die Ausführung der Arbeit aber immer an einen Meisterfachbetrieb wenden. Auch hier hilft Ihnen die Handwerkskammer wieder weiter. Wenn Sie den Namen und die Anschrift des Unternehmens nennen, erfahren Sie, ob der Betrieb in die Handwerksrolle der Kammer eingetragen ist. Nur wenn Sie einen qualifizierten Meisterbetrieb beauftragen, ersparen Sie sich viel Zeit, Ärger und in den meisten Fällen auch Geld. Denn Schwarzarbeiter locken zwar mit günstigen Angeboten, doch ist die Qualität der Arbeiten meistens entsprechend nachlässig und das Bußgeld für die Schwarzarbeit auch für Sie als Auftraggeber sehr hoch.

Haben Sie sich schließlich für einen Handwerksbetrieb entschieden, sollten Sie die durchzuführenden Arbeiten mit dem Meister besprechen. Hierbei gilt: der Teufel liegt meist im Detail. Erklären Sie möglichst genau, was Sie möchten. Bei komplizierten Arbeiten ist es am besten, wenn sich der Handwerksmeister vorort ein Bild machen kann. In der Regel wird dieser erste Besuch, der der Information beider Seiten dient, nicht berechnet. Aber fragen Sie lieber nach, bevor es später zu einem Mißverständnis kommt.

Ebenso sollten Sie sich genau erkundigen, welche Kosten auf Sie zukommen. Handelt es sich bei Ihrem Auftrag um eine größere Angelegenheit, empfiehlt es sich, bei verschiedenen Handwerksbetrieben sogenannte Kostenvoranschläge einzuholen. Der Kostenvoranschlag ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde kostenfrei. Des Weiteren ist er grundsätzlich unverbindlich, das heißt der Handwerksunternehmer darf den angegebenen Preis für die in Auftrag gegebene Leistung um bis zu 25 Prozent überschreiten, ohne Sie zuvor auf die Mehrkosten hinzuweisen. Sie erkennen einen Kostenvoranschlag meist daran, dass die Preisangaben mit dem Zusatz circa, ungefähr, in etwa gemacht werden und nach tatsächlichem Aufmaß und Arbeitszeit abgerechnet werden soll. Ein Angebot hingegen ist grundsätzlich bindend. Hat Ihnen der Handwerker ein Angebot gemacht, darf er die Rechnung in der Regel nicht höher als vereinbart ausstellen. Text: Handwerkskammer Reutlingen