Sonderveröffentlichung

Fachleute für alle Fälle Ältere Modelle verbessern

Eigenheim: Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik: Private Feuerstätten mit Typprüfung vor 1995 dürfen nur bei Einhaltung der Grenzwerte weiter betrieben werden.

Moderne Feuerstätten reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein Drittel. Ältere Geräte müssen gegebenenfalls modernisiert werden. Foto: HKI

28.01.2020

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Die gesetzliche Frist für die Modernisierung von Kaminöfen schreitet voran. Wer eine ältere Feuerstätte für feste Brennstoffe betreibt, sollte bald handeln, sonst droht seinem Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin Ende dieses Jahres womöglich das Aus, heißt es in einer Mitteilung des Industrieverband Haus-, Heizund Küchentechnik (HKI). Die „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (kurz: 1. BImSchV) besagt nämlich, dass häusliche Einzelraum-Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1995 erfolgte, nur dann weiter betrieben werden dürfen, wenn sie die darin festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten.

Modernisieren lohnt sich

Ist das nicht der Fall, so der HKI Industrieverband Haus-, Heizund Küchentechnik, muss die Feuerstätte mit einer entsprechenden Minderungstechnik nachgerüstet, gegen ein neues Gerät ausgetauscht – oder aber bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt werden. Immerhin ist der Ofen dann bereits mehr als ein Vierteljahrhundert in Betrieb. Der Fachverband rät daher zu einer rechtzeitigen Modernisierung, die nicht nur dem Klima hilft, sondern auch die Heizkosten senkt.

Die letzte Frist hat der Gesetzgeber zum 31. Dezember 2024 gesetzt. Dann sind alle Geräte betroffen, deren Prüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 erfolgte. Für alle später in Betrieb genommenen Geräte gelten die noch strengeren Grenzwerte der zweiten Stufe der 1. BImSchV. Das Jahr der Zulassung steht jeweils auf dem Typschild. Wer unsicher ist, kann auch seinen Schornsteinfeger zu Rate ziehen.

Die Verbrennungstechnik hat in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte erzielt. Moderne Geräte reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein Drittel. Anders als bei fossilen Brennstoffen, also Öl oder Gas, wird beim Heizen mit Holz nur so viel CO2 freigesetzt, wie der Baum zuvor während des Wachstums gebunden hat. Zudem ist Brennholz im Regelfall entweder Kronenoder Stammholz, das qualitativ schlechter gewachsen und für andere Verwendungen nicht geeignet ist. Es fällt bei der Durchforstung an. Und da in Deutschland die nachhaltige Forstwirtschaft praktiziert wird, wachsen gleichzeitig mehr jüngere Bäume nach. So trägt diese Form der heimischen Wärmeerzeugung nicht zum Klimawandel bei. HKI

Info: Mehr Informationen gibt es auf dem Verbraucher-Portal des HKI unter www.ratgeber-ofen.de. Hier findet sich auch der Link zu einer Datenbank, in der über 6500 Geräte aufgeführt sind und die Auskunft darüber gibt, ob diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Klima und Geldbeutel schonen

Sanierung: Dank eines neuen Zuschusses lohnt sich das Dämmen von Gebäuden noch mehr.

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Dämmwolle senkt nicht nur die Heizkosten, sondern auch den CO2 -Ausstoß von Gebäuden. Die IG BAU appelliert an Hausbesitzer, neue Fördermittel für die energetische Sanierung zu nutzen. Foto: ©IG Bau

Im Landkreis Reutlingen sind 43 700 Gebäude älter als 40 Jahre. Ab diesem Jahr könnten mit einem neuen Klima-Zuschuss tausende Altbauten im Kreis saniert werden. Für Hausbesitzer im Kreis lohnt es sich daher mehr als bislang, in die energetische Gebäudesanierung zu investieren. Darauf hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen.

Mit Blick auf den von der Bundesregierung neu eingeführten Steuerbonus für klimafreundliche Umbauten rechnet die Gewerkschaft mit tausenden zusätzlichen Sanierungen. „Das Potential im Landkreis ist riesig. Aktuell sind hier 43 700 Gebäude älter als 40 Jahre. Viele von ihnen haben eine katastrophale CO2 -Bilanz“, sagt Andreas Harnack, Regionalleiter der IG BAU Südwürttemberg. Der Gebäudesektor macht mit 117 Millionen Tonnen CO2 immerhin 14 Prozent der Treibhausemissionen in Deutschland aus. „Vom nicht isolierten Dach bis zu zugigen Fenstern – ein unsaniertes Haus belastet die Umwelt und treibt die Heizkosten nach oben“, betont Harnack.

Ausgaben vom Staat zurück

Mit dem neuen Steuerbonus könnten Eigenheimbesitzer erstmals einen großen Teil ihrer Ausgaben vom Staat zurückbekommen. Wer in selbst genutztem Wohneigentum die Wände oder das Dach dämmt, Fenster, Türen oder die Heizung erneuert, kann künftig drei Jahre lang 20 Prozent der Investitionen von der Steuer absetzen. Die maximale Förderung liegt bei 40 000 Euro. Das Gebäude muss dafür mindestens zehn Jahre alt sein.

Die IG BAU sieht in dem Modell eine „wichtige Ergänzung“ zu den bisherigen Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Bank vergibt Zuschüsse und günstige Kredite für energetische Sanierungen. 2018 wurde im Kreis Reutlingen so der umweltfreundliche Umbau von 1 400 Wohneinheiten gefördert. „Hier muss deutlich nachgelegt werden“, fordert Andreas Harnack. Ohne eine massive Steigerung der Umweltsanierungen seien die CO2 -Einsparziele im Gebäudebereich nicht zu schaffen.

Nach dem Klimaschutzplan der Bundesregierung müssen die Gebäude-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent sinken. Die IG BAU Südwürttemberg rät Eigenheimbesitzern, den Antrag auf die neue steuerliche Förderung möglichst rasch zu stellen. „Wichtig ist auch, sich frühzeitig um Handwerker zu kümmern. Dachdecker und andere Gewerke haben teils schon jetzt volle Auftragsbücher für 2020.“ pm