Ein Dienst für sich und andere
Sonderveröffentlichung

Freiwilligendienste FSJ und BFD Ein Dienst für sich und andere

Soziales: Junge Menschen auf der Suche nach der beruflichen Orientierung können sich ebenso wie Senioren in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft einbringen.

Ob in der Kinderbetreuung, der Arbeit mit Senioren oder Behinderten, der Einsatz im Verein oder im Naturschutz - die Einsatzmöglichkeiten im Freiwilligenjahr sind vielfältig. Foto: Christin Klose/dpa

03.12.2022

Lust auf FSJ oder BFD? Hinter diesen beiden Abkürzungen verbergen sich das „Freiwillige Soziale Jahr" und der „Bundesfreiwilligendienst", zwei soziale Freiwilligendienste, die man in Deutschland absolvieren kann. Doch wo liegen die Unterschiede der beiden Varianten? Und wer kann sich wann und wo engagieren?

Die Geschichte des BFD ist eng mit dem Ende der Wehrpflicht verknüpft. Die Debatte um die Abschaffung der Wehrpflicht flammte Ende der 1990er Jahre immer mal wieder auf. Klar war, dass das Ende der Wehrpflicht auch das Ende des alternativen Zivildienstes bedeuten würde. An die Stelle von Wehrpflicht und Zivi sollte ein sozialer Dienst treten, verschiedene Modelle wurden diskutiert. Im April 2011 trat dann das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst in Kraft. Das Konzept gilt nach einigen Startschwierigkeiten als voller Erfolg.

Um Bufdi, so werden die Teilnehmer des BFD genannt, zu werden, muss man die Pflichtschulzeit vollendet haben eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Man kann diesen Dienst auch noch im Rentenalter antreten - eine schöne Möglichkeit, Lebenserfahrung weiterzugeben. Der BFD kann über eine Dauer von zwischen sechs und 18 Monaten, in Ausnahmefällen auch über zwei Jahre geleistet werden. Ob Sport, Kultur, Integration, Naturschutz, Arbeit mit Senioren oder Menschen mit Behinderungen: Die Einsatzfelder beim BFD sind vielfältig und abwechslungsreich.

Das FSJ richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene. Wer sich hier engagieren möchte, muss wie beim BFD die Pflichtschulzeit vollendet haben. Allerdings kann man das FSJ nur bis zum 27. Geburtstag absolvieren. Die Wurzeln des FSJ liegen bei den katholischen und evangelischen Kirchen. 1954, im einhundertsten Jahr des Diakoniewerkes, rief Hermann Dietzfelobinger, Leiter der Diakonissenanstalt Neuendettelsau, zu einem Freiwilligen Diakonischen Jahr auf. Im Jahr 1964 wurde dann ein Gesetz zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres verabschiedet. Die Einsatzfelder beim FSJ sind ebenso vielfältig wie beim BFD.

Egal, ob BFD oder FSJ: Mit beiden Diensten kann man sich für die Gesellschaft und Mitmenschen engagieren. Dabei hat man die Wahl, ob man dies in einem Bereich tut, der einen ohnehin schon lange interessiert, oder ob man einmal etwas völlig Neues ausprobiert. Gerade für die jüngeren Freiwilligen sind die Dienste eine gute Möglichkeit, um vielleicht neue Berufsfelder für den späteren Lebensweg kennenzulernen. Und unabhängig vom Alter bereichert ein solcher Dienst auch das persönliche Leben.

Nicht zu vergessen: Solch ein freiwilliger Dienst macht sich auch im Lebenslauf gut. Personaler leiten daraus Einsatzbereitschaft und ein Interesse ab, das über das Notwendige hinausgeht. Auch die sozialen Kompetenzen wie Teamfähigkeit werden geschult. Im Bewerber-Auswahl-Verfahren macht so etwas oft den entscheidenden Unterschied.

Und nicht zuletzt: Gerade in der Corona-Zeit ist es für viele junge Leute nicht einfach, die Dinge zu tun, die sie vorgehabt hatten. Etwa, dass man einen Auslandsaufenthalt nicht antreten kann oder es schwierig ist, einen Ausbildungs- oder Studienplatz zu bekommen. Hier bietet es sich an, die Zeit zu nutzen und ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst in Betracht zu ziehen. Man kann nur gewinnen, denn man sammelt wertvolle Erfahrungen und tut zugleich Gutes für die Mitmenschen. Gerade im sozialen Bereich ist man froh über jeden, der mit anpackt. Anne Meßmer