Sonderveröffentlichung

Besenwirtschaften Gemütlich im Besen sitzen

Mit Beginn des neuen Jahres locken die ersten Besenwirtschaften mit Wein und leckeren Gerichten.

Eine gemütliche Runde mit Freunden im Besen mit Getränken und gutem Essen. Foto: Martin Kalb

15.01.2020

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Von Anne Meßmer 

Aber warum eigentlich Besenwirtschaft? Hat der Name etwa mit der Kehrwoche zu tun? Nein, mit der in Schwaben beliebten Kehrwoche hat der Name „Besenwirtschaft“ nichts zu tun. Denn was man in vielen Regionen Württembergs als „Besenwirtschaft“ kennt, heißt am Bodensee „Rädlewirtschaft“, in Franken „Heckewirtschaft“ und in Baden oder im Rheingau „Straußenwirtschaft“.

Essen und Getränke aus eigener Produktion

Hinter all diesen Namen verbirgt sich ein kleiner von Winzern oder Weinbauern betriebener saisonaler Gastbetrieb. Dort wird der eigens erzeugte Wein oder Most verkauft. Und damit nicht nur etwas gegen den Durst, sondern auch gegen den Hunger getan wird, gibt es meist passende kleine Gerichte dazu, wie Zwiebelkuchen, Brotzeitteller oder Bratwürste. Dabei geht es meist sehr gemütlich und heimelig zu. Denn so ein „Besen“ ist meist keine klassisch ausgebaute Gaststube, sondern ein sonst anders genutzter Gebäudeteil, zum Beispiel eine Scheune. Nicht selten stellen die Betreiber aber auch ihr eigenes Wohnzimmer für die Gäste zur Verfügung.

Angeblich ist ein Erlass Karl des Großen aus dem Jahr 812 das historische Vorbild für die heutigen Besenwirtschaften. Dieser erlaubte den Winzern seines Reiches nämlich den Betrieb sogenannter „Kranzwirtschaften“, um ihre eigenen Erzeugnisse zu verkaufen. Um auf eine solche Wirtschaft aufmerksam zu machen, hängten die Winzer Kränze aus Efeu oder Reben an ihre Türen. Noch heute dienen Kränze, aber eben auch Besen oder bunt geschmückte Zweige, als Erkennungszeichen. Den Betrieb eines „Besens“ regelt jedes Bundesland individuell.

Gemeinsam ist den vielen Besenwirtschaften aber die Regelung, dass der saisonale und oft nur ein paar Wochen dauernde Verkauf der eigenen Erzeugnisse kein Gewerbe darstellt und die Betreiber somit keine Abgaben zahlen müssen.