Pflege-Lexikon: Wer erhält was?
Sonderveröffentlichung

Consenio – Generationen-Ratgeber Pflege-Lexikon: Wer erhält was?

Pflegekasse: Pflegebedürftige Menschen müssen sich mit einem unübersichtlichen Angebot von Leistungen auseinandersetzen. Die gute Nachricht: Ab dem nächsten Jahr gibt es mehr.

Barrieren abbauen, zum Beispiel im Bad. Das kann helfen, auch im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können. Foto: Shutterstock

23.11.2021

Bei Pflegebegriffen kann man sich leicht verirren: Was heißt Tagespflege, was Nachtpflege? Was kostet das und wie viel zahlt die Kasse? Kann man Leistungen kombinieren?   

Für einen guten ersten Überblick hat die Verbraucherzentrale NRW eine interaktive Grafik erstellt. Diese ist nicht nur für Einwohner Nordrhein-Westfalens aufschlussreich – vor allem, weil auch Fragen über die reine pflegerische Versorgung hinaus geklärt werden. Die Kostenerstattung für Hilfsmittel wie Handschuhe, Betteinlagen oder Desinfektionsmittel etwa ist ein Thema.

Die Betroffenen erfahren auch im Detail, wie Umbauten bezuschusst werden können, die Website bietet sogar Formulare zum Download an. Dabei geht es übrigens nicht nur um die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch um die pflegenden Angehörigen. Diese leiden häufig unter der Mehrfachbelastung: Meist stehen sie voll im Berufsleben und müssen schon ihren eigenen Haushalt und ihre Familie managen.

Das Portal verrät, welche Entlastungsmöglichkeiten Angehörige nutzen können.

Der Medizinische Dienst begutachtet

Der erste Schritt ist ein Antrag bei der Pflegekasse. Der Medizinische Dienst begutachtet den Antragsteller und sein Wohnumfeld. Darauf basierend, erfolgt die Einteilung in einen Pflegegrad. Je höher, desto mehr Aufwand bedeutet die Pflege.

Ein Überblick über die wichtigsten Begriffe:

Pflegegrad: Die Einstufung reicht von 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld beziehungsweise Sachleistungen erhalten die Betroffenen.

Entlastungsbeitrag: Dabei handelt es sich um 125 Euro, die ab Pflegegrad 1 gezahlt werden – zusätzlich zu anderen Leistungen. Der Entlastungsbeitrag soll vor allem pflegenden Angehörigen zugute kommen, etwa für Kurse, für eine Haushaltshilfe oder für eine Kurzzeitpflege.

Vollstationäre Leistungen: Die Kostenübernahme der Pflegekasse beträgt von 125 Euro (Pflegegrad 1), bis 2005 Euro (Pflegegrad 5). Darüber hinaus gehende Kosten müssen die Betroffenen selbst zahlen. Ab Januar 2022 erhalten Heimbewohner ab Pflegegrad 2 einen weiteren Zuschuss zum Eigenanteil. Dieser hängt davon ab, wie lange sie schon im Pflegeheim leben.

Pflegesachleistungen: Damit ist die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst gemeint. Hier reichen die erstattbaren Kosten von 689 Euro pro Monat (Pflegegrad 2) bis 1995 Euro (Pflegegrad 5). Auch diese Leistungen steigen im Januar 2022 um fünf Prozent.

Pflegegeld: Dieses Geld erhalten Pflegebedürftige, die etwa von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt und betreut werden. Es reicht von 316 Euro (Pflegegrad 1) bis in der Summe 901 Euro (Pflegegrad 5). dpa/ka

Info
Mehr Tipps rund um Pflege online unter verbraucherzentrale-nrw.de/pflege 
    

Einen alten Baum verpflanzt man nicht

Senioren
Da hat man sein ganzes Leben in den eigenen vier Wänden verbracht und dann soll man umziehen, nur weil man ein paar Jährchen älter ist? Doch es gibt eine andere Lösung.

Altersgerechter Umbau, barrierefreie Baumaßnahme, Seniorentauglichkeit – was versteht man darunter genau? Beim altersgerechten Umbau wird die Immobilie so gestaltet, dass sich Menschen, die körperlich nicht mehr ganz so fit sind, darin sicher bewegen können. Ein zentraler Punkt dabei ist der Abbau von Barrieren. Das können Schwellen zwischen den einzelnen Räumen, aber auch ein zu steiler oder rutschiger Aufgang zur Haustür sein. Entfernt oder fixiert werden sollten auch Stolperfallen wie Teppiche oder Läufer. Häufig können auch zu vollgestellte Räume für ältere Menschen zum Problem werden. . Mit zunehmendem Alter werden auch Treppen zu einem größeren Problem. Wenn genug Platz im Treppenhaus vorhanden ist, sollte der Einbau eines Treppenlifts forciert werden. Wer einen großen Umbau nicht scheut oder gerade an der Planung fürs Eigenheim sitzt, kann sich Gedanken über breitere Türen machen, die es später einmal leichter machen, sie mit einem Rollstuhl oder Rollator zu passieren. Aber auch schon kleine Dinge helfen, wie Haltegriffe besonders im Bad oder Sitzgelegenheiten, die überall bereitstehen.

Abbau von Barrieren: Ein wichtiger Punkt beim altersgerechten Wohnen ist das Badezimmer. Denn nicht nur macht der Einstieg in Badewanne oder Dusche vielfach Probleme, es besteht auch Rutschgefahr auf den nassen Fliesen. Bodentiefe Duschen und Badewannen mit einer seitlichen Tür und einem höhenverstellbaren Sitz machen das Leben leichter. Auch in der Dusche kann ein Sitz sinnvoll sein, denn manche Menschen bekommen bei der nassen Wärme im Badezimmer Kreislaufprobleme.

Zuschüsse und zinsgünstige Kredite: Größere Umbaumaßnahmen können ganz schön ins Geld gehen. Darum sollte man sich vorher über Fördermöglichkeiten informieren. Wichtiger Ansprechpartner ist dabei die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie fördert viele Maßnahmen zum altersgerechten Wohnen wie zum Beispiel Barrierereduzierung auf Wegen zu Gebäuden, Garagen oder Entsorgungsplätzen, die Überdachung von Stellplätzen für Autos, Rollatoren oder Rollstühle, den Einbau eines Treppenlifts, die Installation von Rampen, den Umbau des Bades sowie altersgerechte Assistenzsysteme oder die Verbesserung von Beleuchtung oder Gegensprechanlagen.

Das Programm KfW 455-B beinhaltet einen Investitionszuschuss für den Abbau von Barrieren. Hinter dem Programm KfW 159 verbirgt sich ein zinsgünstiger Kredit für den altersgerechten Umbau von Wohnraum. Ein wesentlicher Unterschied: Im Gegensatz zum Kredit muss der Investitionszuschuss nicht zurückgezahlt werden. Unter der Überschrift „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW mit dem Programm KfW 455-E auch Maßnahmen zum Schutz vor Einbrechern mit einem Zuschuss von bis zu 1600 Euro. Alternativ gibt es auch hier einen zinsgünstigen Kredit.

Investoren oder Wohnungseigentümergemeinschaften können außerdem Fördermittel der Landeskreditbank Baden-Württemberg beantragen.