Ort der Erinnerung
Sonderveröffentlichung

Hilfe im Trauerfall Ort der Erinnerung

Gedenken: Die Grabstätte schön gestalten - jetzt im Herbst wird es Zeit für eine neue, passende Grabbepflanzung.

Der Friedhof im Herbst zeigt sich oft in ganzer Farbenpacht: Zeit, die Gräber der Angehörigen passend zu bepflanzen und schön zu gestalten. Foto: Archiv

16.10.2023

Die Grabpflege hat nicht nur ästhetische Gründe. Die Pflege eines Grabes ist ebenfalls ein Ausdruck der Wertschätzung und Erinnerung an geliebte Menschen. So können Angehörige beispielsweise die Lieblingsblume des Verstorbenen pflanzen, um die Grabstätte liebevoll zu gestalten. Aber wer ist eigentlich für die Grabpflege verantwortlich? Wer muss die Kosten für die Pflege des Grabes tragen? Wie gestaltet sich die Grabpflege für unterschiedliche Bestattungsarten?

Von überrmäßigem Bewuchs befreien

Die Grabpflege umfasst alle Arbeiten, die von Angehörigen oder einer Friedhofsgärtnerei am Grab eines Verstorbenen vorgenommen werden. Dazu gehört beispielsweise, dass die Grabstätte von übermäßigem Bewuchs mit Pflanzen befreit wird, damit sie gepflegt erscheint. Aber auch die individuelle Gestaltung der Ruhestätte mit schöner Grabbepflanzung gehört zur Grabpflege. Der Aufwand für die Grabpflege ist zudem abhängig von der Art des Grabes. Das liegt daran, dass unter anderem mit der Größe unterschiedlicher Grabarten der Aufwand für die Grabpflege entweder geringer oder höher ausfällt.

Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg beerdigt. Allein auf Grund der Größe des Grabes fällt der Aufwand für die Grabpflege in der Regel höher aus als für ein Urnengrab. Die Grabpflege für ein Urnengrab ist weniger aufwendig.

In manchen Fällen entfällt die Grabpflege im Rahmen einer Urnenbeisetzung sogar komplett. Das ist dann der Fall, wenn die Urne des Verstorbenen nicht in einem klassischen Erdgrab beigesetzt, sondern in einem überirdischen Kolumbarium verwahrt wird.

Immer mehr Menschen entdecken die Nähe und Liebe zur Natur und entscheiden sich bereits zu Lebzeiten für eine Baumbestattung. Aber das ist nicht der einzige Grund dafür, dass sich diese Bestattungsvariante wachsender Beliebtheit erfreut. Ein anderer Grund ist, dass die Grabpflege für Angehörige entfällt. Denn in sogenannten Bestattungswäldern wird die Grabpflege von der zuständigen Forstverwaltung oder den verantwortlichen Waldbesitzern übernommen.

Wenn für Angehörige der Aufwand für die Grabpflege zu hoch ist und/oder die Entfernung zwischen Wohnort und Friedhof zu groß, kann natürlich eine Friedhofsgärtnerei mit der Grabpflege beauftragt werden. Dabei beeinflusst der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang die Höhe der Kosten. djd


Vorsorge treffen

Bestattung: Rechtzeitig dafür sorgen, dass die Kosten gedeckt sind.

Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen eine extreme Herausforderung. Eine Zeit, die mit vielen Fragen und Organisationsaufwand verbunden ist. Gerade in den ersten Tagen kann das zu einer großen Belastung werden. Gut, wenn sich die Angehörigen dank einer Bestattungsvorsorge dann keine Gedanken über die Bestattungsleistungen und deren Kosten machen müssen.

Diese liegen in Deutschland aktuell durchschnittlich zwischen 6000 und 8000 Euro. Sie sind in der Regel durch die Hinterbliebenen zu tragen. Bestattungsvorsorge kann daher eine sinnvolle und verantwortungsbewusste Entscheidung sein.

Mit einer Sterbegeldversicherung kann man seine Liebsten nicht nur finanziell entlasten, sondern auch frühzeitig seinen letzten Weg selbstbestimmt festlegen. Ein großer Vorteil der Sterbegeldversicherung gegenüber anderen Vorsorgeoptionen wie dem Sparbuch: Sie gehört zum sogenannten Schonvermögen.

Als Schonvermögen wird der Teil des Vermögens bezeichnet, den Bürger nicht antasten müssen, wenn sie Sozialleistungen beziehen oder wenn sie zur Zahlung des Elternunterhaltes verpflichtet sind.

Bei der Sterbegeldversicherung dient das versicherte Kapital nachweislich und ausschließlich der Finanzierung der Bestattungskosten. Wird dagegen ein Betrag auf dem Sparbuch angespart, gilt dieser nicht als Schonvermögen, denn hier ist nicht eindeutig erkennbar, ob das Geld tatsächlich für die Bestattung aufgewendet wird. djd