Neueste Standards
Sonderveröffentlichung

Zimmerer-Innung / Dachdecker-Innung Neueste Standards

Zimmerer: Die Spezialisten zeigen, was Bauen mit Holz heute bedeutet und welche Möglichkeiten es gibt.

27.04.2020

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Baden-Württemberg ist das „Holz-Land“ Nummer 1 – nirgendwo sonst in Deutschland wünschen sich so viele private Bauherren ein Eigenheim in zeitgemäßer Holzbauweise. Aktuell liegt die Holzbauquote bei Ein- und Zweifamilienhäusern bei 36 Prozent.

Ein Grund, warum das so ist, liegt sicher darin, dass Baden-Württemberg ein überaus waldreiches Bundesland ist – knapp 40 Prozent der Fläche ist von Wald bedeckt. Entsprechend viele Einrichtungen gibt es hier, die das Holz aus dem Wald professionell weiterverarbeiten. Rund 1000 Zimmereibetriebe und Holzbau-Unternehmen sind im Landesinnungsverband Holzbau Baden-Württemberg organisiert. Der Verband kümmert sich in Verbindung mit den regionalen Innungen unter anderem darum, dass die Mitgliedsbetriebe stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind – und das kommt wiederum den Kunden zugute.

„Wer mit einem Innungsmitglied zusammenarbeitet, der hat die Sicherheit eines top-informierten Partners. Angewandt werden die neuesten Regeln der Technik, die neuesten Standards in der Ausführung und auch die aktuellen Hinweise bezüglich des Arbeitsschutzes“, so der Obermeister der Zimmerer-Innung Reutlingen, Gerd Renz.

„Einer der wesentlichen Vorteile des Baustoffs Holz ist, dass es ein relativ leichtes Eigengewicht hat – und gleichzeitig eine enorme Tragfähigkeit aufweist. Damit ist Holz prädestiniert für das mehrgeschossige Bauen oder wenn es um die Aufstockung eines Gebäudes geht. Gerade bei bestehenden Gebäuden im urbanen Bereich ist es buchstäblich ‚ein Leichtes‘, ein weiteres Geschoss in Holzbauweise aufzustocken“, betont der Innungs-Obermeister. Und Renz weiter: „Bauen mit Holz bietet unzählige Möglichkeiten. Die Mitgliedsbetriebe der Zimmerer-Innung Reutlingen sind wahre Spezialisten, wenn es um individuelle Detaillösungen geht.“ Daher die Empfehlung der 54 Mitgliedsbetriebe der Innung Reutlingen: Kommen Sie auf uns zu und sprechen Sie uns an. Weitere Infos findet man auf www.zimmererinnung-reutlingen.de – hier sind auch die Adressen der Mitgliedsbetriebe im Landkreis Reutlingen hinterlegt. pm

Sicher vor dem Sturm

Dachdeckerhandwerk: Eine Windsogsicherung ist in Baden-Württemberg Pflicht. Die Experten helfen hierbei.

In Deutschland weht schon lange ein anderer Wind – auch das ist eine Auswirkung des Klimawandels. Wer das Dach seines Hauses nicht darauf vorbereitet hat, muss das möglicherweise teuer bezahlen. Nach einer Studie des Instituts für Bauforschung IFB nimmt zwar die Schadenhäufigkeit ab, je jünger das Haus ist. Dies zeigt aber auch, wie notwendig die bereits seit 2011 gesetzlich vorgeschriebene und 2016 verschärfte Windsogsicherung nach DIN 1055-4 „Einwirkungen auf Tragwerke – Windlasten“ ist. Danach muss jedes Dach, das neu erstellt oder saniert wird, eine entsprechende Sicherung gegen den Windsog vorweisen. Die exakte Berechnung der erforderlichen Maßnahmen gehört zu den Qualifikationen des Dachdecker-Fachbetriebs. Die in der DIN-Norm vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen richten sich nach mehreren Faktoren – etwa nach der regionalen Lage des Gebäudes gemäß dem „Windatlas“, nach der Gebäudehöhe, der Dachart und -eindeckung und der umgebenden Bebauung.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, der enorme Druck eines Sturms sei gefährlich für das Dach, ist tatsächlich der Windsog die größere Gefahr. Bei Steildacheindeckungen mit Ziegeln oder Pfannen werden entsprechend der individuellen Berechnung des Dachdeckers meist Sturmklammern verwendet.

Ebenso muss ein flach geneigtes oder Flachdach durch geeignete Maßnahmen – auch an der Unterkonstruktion – gegen Windsog gesichert werden. Was manche Bauherren übersehen: Die gesetzlich vorgeschriebene Windsogsicherung ist auch für Solarmodule zu erfüllen, die aufgeständert oder in die Dachfläche integriert sind. Denn gerade die Letztgenannten gelten nach dem Fachregelwerk des Dachdeckerhandwerks als Dacheindeckungen.

Neben einer Windsogsicherung, gehört auch eine regelmäßige Dachüberprüfung zu den Pflichten von Hausbesitzern und -verwaltungen. Es lohnt sich also bei Neueindeckungen und Dachsanierungen, Aufträge ausschließlich an qualifizierte Fachbetriebe des Dachdeckerhandwerks zu vergeben. Die Adressen solcher Fachbetriebe gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und über die Betriebssuche unter www.dachdecker-bw.de. pm