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Berufswahl und Zukunft Das war leider nichts ...

Staatsexamen verpatzt? Diese Optionen haben Jura-Studierende, wenn es mit dem Abschluss nicht geklappt hat.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann einen sogenannten Freischuss für das juristische Staatsexamen nutzen. Foto: Maurizio Gambarini/dpa

01.10.2021

Es ist beliebt, aber auch sehr anspruchsvoll: Mit viel Elan beginnen jedes Jahr Tausende ein Jurastudium. Doch auf dem Weg hin zum Volljuristen oder zur Volljuristin ist viel Fleiß und noch mehr Disziplin nötig. Die beiden Staatsexamen gelten als äußerst schwierige Prüfungen. Nicht alle kommen da problemlos durch. In Bayern beispielsweise haben laut Bericht des Landesjustizprüfungs amts 2020 knapp 28 Prozent die erste Staatsprüfung nicht bestanden, etwa zehn Prozent fielen durch die zweite Prüfung. Ein verpatztes juristisches Staatsexamen ist aber kein Karriereende. Welche Optionen bleiben?

Auf Ursachenforschung gehen

Der erste Teil des Studiums der Rechtswissenschaften schließt mit dem ersten juristischen Staatsexamen. Generell können Studierende zwei Anläufe unternehmen, diese Prüfung zu bestehen. Wer vor dem Examen Angst hat, sollte es probeweise absolvieren, rät die Rechtsanwältin Sabine Gries-Redeker. Ein solches Probeexamen gilt als „Freischuss“. „Der Vorteil eines Freischusses besteht darin, dass ein Scheitern dem Prüfling nicht angerechnet wird“, sagt Gries-Redeker, Vorsitzende des Ausschusses Aus- und Fortbildung im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Wer bei einem Freiversuch durchfällt, kann es immer noch zweimal versuchen, das erste juristische Staatsexamen zu bestehen. Zwischen den einzelnen Anläufen ist es wichtig auszuloten, warum es nicht geklappt hat. War man nicht angemessen vorbereitet? Oder war Prüfungsangst der Auslöser? „Prüflinge können Einsicht in die Unterlagen nehmen“, so Gries-Redeker. Was aus ihrer Sicht wichtig ist: Sich mit Kommilitonen vorbereiten und austauschen. „Jurastudenten brauchen zwingend ein Feedback, sie müssen innerhalb von Gruppenarbeit erfahren, wie andere ihren Lösungsansatz sehen.“

Wer auch nach drei Anläufen durchs erste Examen fällt, ist häufig mehr als frustriert. „Betroffene sollten sich fragen, ob ihnen Rechtswissenschaften tatsächlich liegt oder ob sie nicht lieber etwas anderes machen wollen“, so Gries-Redeker.

Eine Studienberatung bietet sich ohnehin an. Studierende können Stärken und Schwächen ausloten. Dann lässt sich entweder auf ein anderes Studienfach umsatteln oder eine Ausbildung absolvieren. „Es gibt viele Ausbildungsbetriebe, bei denen Bewerber mit juristischen Vorkenntnissen sehr willkommen sind und die später gute Karriereperspektiven bieten“, sagt Bernd Lienstädt, Studien- und Berufsberater bei der Arbeitsagentur. Es kann vorkommen, dass Studierende das erste juristische Staatsexamen problemlos bestehen, später aber an der zweiten juristischen Staatsprüfung scheitern. Zweimal dürfen sie versuchen, diese Prüfung zu bestehen, ein drittes Mal nur auf Antrag. Wer sie nicht schafft, hat aber immerhin das erste Staatsexamen. „Damit ist zum Beispiel ein Quereinstieg in den öffentlichen Dienst mit unterschiedlichen Karrierewegen möglich“, sagt Lienstädt. Alternativ kann man sich im öffentlichen Dienst für ein duales Studium bewerben. dpa