Urlaub für Bildung
Sonderveröffentlichung

Qualifizierung & Weiterbildung Urlaub für Bildung

Bildung erweitert den Horizont. Foto: kittyfly/adobe.stock.com

18.03.2024

In 14 von 16 Bundesländern gibt es für Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Ausnahmen sind Bayern und Sachsen. Doch nur wenige Beschäftigte nehmen bestehende Möglichkeiten auch wahr: Einer Befragung des Ifo-Instituts zufolge, für die 630 Personalchefs befragt wurden, sind es im bundesweiten Durchschnitt lediglich 3,5 Prozent. Dabei lässt sich Bildungsurlaub für die unterschiedlichsten Fortbildungen nutzen - sie müssen gar nicht zwingend mit dem eigenen Beruf zu tun haben. 

Was genau bedeutet Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch, vom Arbeitgeber für eine Fortbildung von der Arbeit freigestellt zu werden. Und das unter Fortzahlung der Vergütung. Es handelt sich dabei um zusätzliche Tage, die nicht auf den Erholungsanspruch angerechnet werden. Diese Tage können für Weiterbildungen genutzt werden, die als Bildungsurlaub anerkannt sind. Um Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber allerdings die Probezeit hinter sich haben. Jedes Bundesland, in dem es einen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt, hat die entsprechenden Regelungen zudem in einem eigenen Landesgesetz verankert. Manche Länder haben Kleinbetriebe von der Geltung ausgenommen und die Anzahl der Beschäftigten pro Jahr beschränkt, die den Urlaub in Anspruch nehmen dürfen.

In Bundesländern, in denen dieser vorgesehen ist, haben Vollzeitbeschäftigte einen Rechtsanspruch von fünf Bildungsurlaub pro Tagen Jahr. Man kann ihn auch auf zehn Tage alle zwei Jahre ansparen. Wird weniger als fünf Tage in der Woche gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Übrigens: Einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben neben Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte auch Minijobber/innen.                           dpa