Drei Monate länger Zeit
Sonderveröffentlichung

Rechtsanwälte und Steuerberater Drei Monate länger Zeit

Beratung: Viele Arbeitnehmer müssen in diesem Jahr erstmals eine Lohnsteuererklärung abgeben. Mit dem Gang zum Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist.

Wer bei seiner Steuererklärung Unterstützung braucht, muss in diesen Tagen zum Telefon greifen. Foto: Klose/dpa

14.09.2021

Viele Arbeitnehmer werden in diesem Jahr erstmalig eine Steuererklärung abgeben müssen. Nämlich dann, wenn sie im Jahr 2020 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten haben. Die gute Nachricht: Pflichtveranlagten gewährt das Finanzamt 2021 drei Monate länger Zeit.Noch bis zum 1. November können Arbeitnehmer ihre Steuererklärung für das Vorjahr einreichen. In Bundesländern, in denen dieser Tag ein Feiertag ist, wird die Steuer sogar erst am 2. November fällig.

Beauftragen Arbeitnehmer einen Steuerberater oder suchen Unterstützung beim Lohnsteuerhilfeverein, können sie sich sogar bis zum 31. Mai 2022 Zeit lassen. Für Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine und Buchhaltungsbüros bedeutet das „Hochsaison“. Noch bis in den Herbst und ins nächste Jahr hinein können sie sich über volle Auftragsbücher freuen.

Auch andere Fristen, die mit der Steuererklärung im Zusammenhang stehen, wurden um drei Monate verlängert, beispielsweise die Fristen bei Verspätungszuschlägen und Einkommensteuervorauszahlungen. Die Bundesregierung hat auch die Karenzzeit zur Verschonung vor Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei Monate ausgeweitet.

„Drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärung zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen, sind eine wichtige Entlastung – nicht nur für die Steuerkanzleien. Die Jahre 2020 und 2021 waren geprägt von der Corona-Pandemie. Deren Auswirkungen sind auch weiterhin eine absolute Sondersituation. Es ist wichtig und richtig, dass dies nun auch bei den Fristen berücksichtigt wurde“, so die Meinung nicht weniger Steuerberater.

Und auch für die Arbeitnehmer bedeutet dies eine Entlastung, da die Pandemie vielen doch einiges abverlangt hat, zugleich aber auch durch anderweitige Belastungen wenig Zeit für bestimmte Dinge blieb – darunter eben auch die Abfassung der Steuererklärung. pm