Was Öl- und Gasheizungen angeht - Die Zukunft der Wärmeerzeugung: So geht Heizen morgen
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Spätestens ab 2026 dürfen keine reinen Ölheizungen mehr installiert werden. Andere Regelungen zur Wärmeerzeugung sind noch offen – auch wenn bereits klar ist, in welche Richtung es geht.

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25.02.2023

Kaum eine Frage beschäftigt viele Immobilienbesitzer so sehr wie die Frage nach der richtigen Strategie für die Wärmeerzeugung. Und kaum eine Frage lässt sich derzeit schwerer beantworten. Fest steht: Die Bundesregierung hat zum Ziel gesetzt, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral sein soll. Dies wirkt sich schon heute auf die Heiztechnologien aus – schließlich sind Technologien mit hohem Ausstoß von CO₂-Emissionen wie Öl- und Gasheizungen bis zu 30 Jahre im Einsatz. Aus diesem Grund ist die Installation von reinen Ölheizungen ab 2026 verboten. Geplant ist außerdem in einem Konzeptpapier, dass bereits ab dem kommenden Jahr jede neu installierte Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Zum jetzigen Zeitpunkt hat dieses Papier zwar noch keine gesetzgeberische Bedeutung, dennoch zeigt es eindeutig, welche Richtung die Bundesregierung beim Thema Wärmeenergie und Wärmeerzeugung einschlagen möchte.

Keine Ölheizung mehr ab 2026

Das Ölheizungsverbot wurde bereits 2020 im Gebäudeenergiegesetz beschlossen und gilt für alle Neuinstallationen. Doch es gibt auch Ausnahmen: So dürfen auch weiterhin Ölheizungen in Gebäude eingebaut werden, bei denen keine klimafreundliche Wärmeerzeugung möglich ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es vor Ort keinen Gas- oder Fernwärmenetzanschluss gibt oder auch, wenn es nicht möglich ist, den Wärmebedarf durch erneuerbare Energien anteilig zu decken oder dies zu einer unbilligen Härte führen würde.

"Das Konzeptpapier zeigt für das Thema Wärmeerzeugung eindeutig die Richtung an."

Gasheizung weiter erlaubt

Dass der Einbau von Gasheizungen bereits ab 2024 nicht mehr erlaubt sein soll, stand eigentlich schon fest. Doch kurz nach seinem Beschluss wurde das Verbot auch schon wieder gekippt: Die Umsetzung sei schlicht nicht realistisch. Allerdings sieht die Bundesregierung in ihrem Konzeptpapier vor, dass neue Gasheizungen ab 2024 mindestens zu 65 Prozent mit nachhaltigem Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen betrieben werden müssen.

Wirtschaftlichkeit fraglich

Vor diesem Hintergrund ist es fraglich, ob sich der Einbau einer Gasheizung ab 2024 langfristig lohnt, auch wenn die Anschaffungs- und Installationskosten geringer sind als beispielsweise bei einer Wärmepumpe: So wird erwartet, dass es auch in anderen Sektoren eine hohe Nachfrage nach grünem Gas geben wird, was zu erheblichen Preissteigerungen führen kann. Aus diesem Grund ist im Konzeptpapier auch eine Mieterschutzvorschrift vorgesehen. Nach dieser müssen Vermieter im Fall der Nutzung von Biomethan oder von grünen Gasen die Kosten übernehmen, die über den Grundversorgungstarif für Gas hinausgehen.

Installation vor dem Stichtag wenig sinnvoll

Gasheizungen, die noch vor Ende 2023 installiert werden, sind von diesem Vorhaben nicht betroffen und könnten regulär weiterbetrieben werden. Gegen eine kurzfristige Installation vor dem Stichtag spricht jedoch, dass die Gaspreisbremse Ende April 2024 ausläuft und die Preisentwicklung für Gas nicht abzusehen ist. Zudem gibt es seit Sommer des letzten Jahres auch keine Fördergelder mehr für den Einbau einer neuen Gasheizung.

Austauschpflicht für viele alte Heizungen beachten

Auch funktionierende Ölheizungen im Bestand dürfen weiterhin betrieben werden. Hier herrscht also erst mal kein Handlungsdruck. Zu beachten ist allerdings bei Öl- und Gasheizungen die Austauschpflicht für Geräte, die älter als 30 Jahre sind, also vor 1993 installiert wurden. Ausnahmen von der Regel gibt es aber auch hier. So dürfen Niedertemperatur-Kessel und Brennwertkessel weiter genutzt werden, weil diese effizienter sind. Auch wer vor dem 1. Februar 2022 im eigenen Wohnhaus gewohnt hat, in dem es höchstens zwei Wohneinheiten gibt, darf die Heizung weiter betreiben. Die Austauschpflicht tritt dann bei einem Eigentümerwechsel in Kraft. Dann hat man zwei Jahre Zeit für die Installation einer neuen Heizungsanlage. Diese Regelung gilt nicht nur für Käufer, sondern auch für Erben, selbst wenn diese schon lange in dem Haus wohnen, aber noch keine Eigentümer waren.

Heizungsalternativen für die Zukunft

Wer in der nahen Zukunft eine Heizungsanlage neu installieren oder austauschen muss, hat verschiedene Optionen. Möglich ist zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe, wenn die energetischen Voraussetzungen des Hauses gegeben sind, oder die Installation einer Biomasseanlage, bei der etwa Pellets oder Holz verbrannt werden. Auch der Einbau einer Hybridheizung ist denkbar, bei der maximal 35 Prozent der verbrauchten Wärme mit fossilen Brennstoffen erzeugt werden und die restlichen 65 Prozent durch erneuerbare Energien. Denkbar sind auch reine Stromdirektheizungen. Diese sind jedoch viel weniger effizient als Wärmepumpen und sollten aus diesem Grund nur in besonders gut gedämmten Häusern zum Einsatz kommen.

Wärmenetze im Fokus

Auch durch den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz lassen sich die Anforderungen, die im Konzeptpapier der Bundesregierung genannt werden, erfüllen – und zwar unabhängig vom Anteil an erneuerbaren Energien am Erzeugungsmix des Netzes. Denn: Im Papier wird unterstellt, dass Wärmenetze auf der Grundlage anderer Vorgaben und Anreize schrittweise bis spätestens 2045 klimaneutrale Wärme liefern werden.

Wärmenetze sollen es ermöglichen, CO₂-Emissionen bei der Wärmeerzeugung kostengünstig und großflächig zu reduzieren. Aus diesem Grund sollen sie zumindest in Ballungszentren zum Standard werden. Allerdings: Noch ist der Ausbau der Wärmenetzstruktur noch nicht weit fortgeschritten, sodass ein Anschluss bis zum Jahr 2024 in vielen Fällen noch nicht möglich ist. Sofern jedoch ein kommunaler Wärmeplan vorliegt, wie er zumindest für die großen Kreisstädte in Baden-Württemberg verpflichtend ist, und aus diesem hervorgeht, dass ein Bestandsgebäude in grundsätzlich an ein Zukunft Wärmenetz angeschlossen werden kann, sollen die Eigentümer des Gebäudes bis zu fünf Jahre lang auch eine Gas- oder Ölheizung nutzen dürfen. Innerhalb dieser Frist muss die Heizung durch einen Wärmenetzanschluss ersetzt werden.