Traumobjekt gefunden – und dann?
Sonderveröffentlichung

Der Fachmann hilft Traumobjekt gefunden – und dann?

Die fünf rechtlichen und finanziellen Schritte zu den eigenen vier Wänden.

Ein Immobilienkauf bringt Papierkram mit sich. Doch davon sollte man sich auf keinen Fall entmutigen lassen. Foto: Evgeny Atamanenko/shutterstock.com

14.05.2021

Die Bauzinsen bleiben auf einem niedrigen Niveau, die Corona-Pandemie hat zudem bei vielen Menschen den Wunsch nach den eigenen Wänden verstärkt oder geweckt: Der Immobilienmarkt in vielen deutschen Regionen boomt. Ist das passende Objekt gefunden, müssen Wohnungs- oder Hausbesitzer in spe jedoch einiges beachten.

An die Kaufnebenkosten denken: Zum Kaufpreis für das Haus oder die Eigentumswohnung kommen noch diverse Kaufnebenkosten für die Grunderwerbsteuer, die Maklerprovision und den Notar hinzu. Insgesamt können sich diese je nach Objekt und Bundesland auf bis zu 13 Prozent des Immobilien-Kaufpreises belaufen. Im Hinblick auf die Maklerprovision gilt seit Ende 2020: Derjenige, der den Makler beauftragt, muss mindestens 50 Prozent der Provision tragen.

Finanzierungszusage von der Bank beschaffen: Ist die Entscheidung für das Wunschobjekt getroffen, wird das Kaufprojekt einer Bank vorgestellt. Zu den benötigten Unterlagen gehören Daten zur Lage, zur Größe, zum Zustand der Immobilie und zum Kaufpreis sowie Einkommensnachweise und Informationen zu Sicherheiten wie Eigenkapital, bereits vorhandene Immobilien oder eine Lebensversicherung. Anschließend erteilt das Kreditinstitut in der Regel innerhalb weniger Tage eine Finanzierungszusage. Wichtig: Eine Finanzierungsbestätigung darf nicht mit einem verbindlichen Darlehensvertrag verwechselt werden.

Notartermin vereinbaren: Bei der Terminvereinbarung mit dem Notar sollte man darauf achten, dass zwischen dem Abschluss des Darlehensvertrags und dem Notartermin möglichst nicht mehr als zwei Wochen liegen. Denn: Platzt der Termin aus irgendeinem Grund, hat der Kreditnehmer dann in der Regel die Möglichkeit, den Darlehensvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen zu widerrufen.

Notartermin durchführen: Beim Notartermin sollte man sich nicht scheuen, den Immobilienkaufvertrag gründlich zu lesen und offene Fragen mit dem Notar zu klären. Neuer Eigentümer wird man aber erst mit der Eintragung im Grundbuch.

Kaufpreis zahlen: Im Anschluss an die Unterzeichnung des Kaufvertrags während des Notartermins überweist der Käufer den Kaufpreis. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Käufer beauftragt seine Bank, den Betrag direkt an den Verkäufer zu überweisen. Oder er überweist zunächst auf ein Treuhänderkonto, das durch einen Notar verwaltet wird. Von dort fließt das Geld schließlich an den Käufer. Dies gilt als die sicherste Form für die Abwicklung eines Immobiliengeschäfts. Nach Zahlung des Kaufpreises wird die Änderung des Grundbuchs vorgenommen und schon bald gibt es die Schlüssel. djd