Auch ein Parkplatzrempler ist ein Unfall
Sonderveröffentlichung

Verkehrsunfall ? - was was nun Auch ein Parkplatzrempler ist ein Unfall

Wer ein parkendes Auto anfährt, muss die Polizei rufen. Foto: Kara/stock.adobe.com KARA/STOCK.ADOBE.COM

16.02.2024

Ein unachtsamer Moment, schon ist es passiert: Das Auto in der Parkbucht nebenan wurde touchiert. Wer jetzt einfach weiterfährt, macht sich strafbar. Es drohen empfindliche Strafen wie Bußgeld, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug oder der Verlust des Versicherungsschutzes.

Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht

Und auch ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus, um den Ort des Geschehens straffrei verlassen zu können. Der Unfallverursacher muss eine angemessene Zeit warten. Ist der Geschädigte nach etwa einer halben Stunde nicht wieder aufgetaucht, darf der Verursacher weiterfahren - nach-dem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat. Dabei sind Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe sowie Standort des beschädigten Fahrzeugs zu nennen. Wer einen Schaden am eigenen Auto entdeckt und auf dem Parkplatz keinen Verursacher feststellen kann, sollte ebenfalls sofort die Polizei verständigen. Wird der Täter gefasst, kommt seine Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. txn