Sonderveröffentlichung

19. JOB-BÖRSE DER VR BANK HEILBRONN SCHWÄBISCH HALL EG Ab ins Ausland

Während eines Praktikums im Ausland können Azubis ihr Können ausbauen. FOTO: FRANZISKA GABBERT/DPA-MAG

03.05.2024

„Man muss reisen, um zu lernen.“ Ein schlauer Satz, den der amerikanische Schriftsteller Mark Twain (18351910) einst von sich gegeben hat. Denn wer reist, der lernt neue Menschen, Ansichten und natürlich - mit Blick auf die berufliche Laufbahn - neue Arbeitsweisen und Verfahren kennen. So war es früher in vielen Berufen üblich, dass junge Menschen nach Abschluss ihrer Lehre auf Wanderschaft gingen. Erst danach durften sie die Meisterprüfung ablegen. In einigen Berufen, zum Beispiel bei den Steinmetzen, Goldschmieden oder Zimmerleuten, wird der Brauch nach wie vor gepflegt.

Für all diejenigen, die nicht warten wollen, bis ihre Lehrzeit zu Ende ist, gibt es gute Nachrichten: Es besteht auch für Azubis die Möglichkeit, während der Ausbildung für eine gewisse Zeit ins Ausland zu gehen. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsbetrieb einem Auslandsaufenthalt zustimmt. Als bester Zeitpunkt eignet sich die Zeit nach der Zwischenprüfung. So bringt man schon Erfahrung im Beruf mit, hat aber noch genügend Puffer vor den Abschlussprüfungen.

1. Erasmus +

Das Programm der EU bietet Azubis und Berufsschülern die Möglichkeit, im Ausland im Rahmen eines Stipendiums zu lernen. Wichtig: Bewerben kann man sich nicht selbst, sondern dies muss der Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule machen.

2. Ausbildung Weltweit

Dies ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Für Azubis, die ins Ausland möchten, gibt es finanzielle Unterstützung. Informationen erhält man auch bei den Handwerkskammern, der Industrie- und Handelskammer und den Deutschen Auslandshandelskammern. dpa

Das solltet ihr sonst noch wissen

Einen gesetzlichen Anspruch darauf, während seiner Ausbildung ins Ausland zu gehen, haben Azubis nicht. Der Ausbildungsbetrieb muss immer zustimmen. Aber zumindest regelt das Berufsbildungsgesetz, wie lange ein Azubi ins Ausland darf. Dort heißt es nämlich in § 2, Absatz 3: „Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.“