Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch regelt in Paragraf 49 die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wie diese Assistenz im Beruf ganz konkret aussehen kann, darüber berichten Elena Giese und Alina Weiß: „Es muss menschlich zusammenpassen“, betont Alina Weiß.
Immer an der Seite
in Teilzeit als Sachbearbeiterin in der Stadtverwaltung Crailsheim. Sie ist schon immer auf den Rollstuhl angewiesen und so auch auf eine Begleitung im Berufsleben. Elena Giese, als Begleiterin im Beruf von der AWO, ist dafür wöchentlich vier Tage je fünf Stunden an ihrer Seite, fast wie eine direkte Kollegin. Sie unterstützt die körperlich beeinträchtigte junge Frau, wo sie im Arbeitsalltag Hilfe benötigt.
Alina Weiß sagt: „Ich bin auf Hilfe angewiesen und würde nicht mal allein zur Tür hineinkommen. Ich bin sehr froh darüber, dass es die Assistenzkräfte von der AWO gibt. Auf diese Weise kann ich so gut wie an allem teilnehmen: Meetings, Firmenausflüge und Termine außerhalb des Rathauses. So wie früher in der Schule auch.“ Die junge Sachbearbeiterin hat künftig noch viel vor – ein Fernstudium zum Beispiel.