Wenn alles so läuft, dann ist das Ziel erreicht: Beim Azubi-Tag in Metzingen auf eine Ausbildung gestoßen, die einen begeistert und interessiert, erste Kontakte mit dem Unternehmen gepflegt, vielleicht ein Praktikum absolviert und nun einen Ausbildungsplatz gefunden. Jetzt kann man also durchstarten in den Beruf.
Doch was sollte man als beachten, im Auszubildender neuen Umfeld, und im neuen Alltag? Mit der Ausbildung beginnen Berufsanfänger einen völlig neuen Lebensabschnitt. Besonders die erste Zeit ist voller neuer Erfahrungen und Herausforderungen. Damit der Start in die Ausbildung gut klappt, sollte man einiges beachten - auf persönlicher wie auf rechtlicher Ebene.
Nur mit Vertrag
Ganz wichtig: Ohne einen schriftlichen Vertrag sollte kein Azubi eine Lehre anfangen. ,,Darin sollte alles Wichtige festgehalten sein. Also zum Beispiel: Wer ist der verantwortliche Ausbilder? Was ist das Ziel der Ausbildung? Wie ist sie gegliedert?", sagt Daniel Gimpel, Referent für Berufsausbildung.
Neben einem Vertrag gibt es im Idealfall auch einen betrieblichen Ausbildungsplan. ,,Der Plan bietet den Auszubildenden Orientierung, welche Aufgaben sie erwarten", so Gimpel. Liegt kein Plan vom Betrieb vor, können Auszubildende immer den Ausbildungsrahmenplan angucken. Auch ist es bei den ersten Schritten in der Arbeitswelt notwendig, die wichtigsten Regeln zu kennen zum Beispiel zur Arbeitszeit: Wie viele Stunden dürfen Auszubildende maximal arbeiten? „Das unterscheidet sich - je nachdem, ob der Auszubildende volljährig oder noch unter 18 Jahren alt ist", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Für Volljährige gelte wie für alle anderen Arbeitnehmer das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Sie dürfen also acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche arbeiten - das sind 48 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit kann auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden. Dann muss allerdings sichergestellt sein, dass Auszubildende innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten.
Für Jugendliche gelten dagegen andere Regeln. Bei Minderjährigen greife das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), wie Bredereck erläutert. Demnach dürfe der Arbeitgeber Jugendliche nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigen, erklärt der Fachanwalt. Außerdem regelt das Gesetz, dass Jugendliche nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen.
,,Für bestimmte Branchen kann es aber Ausnahmeregelungen geben", so Bredereck. Das trifft etwa für die Gastronomie zu. Auch die Arbeit an Wochenenden sowie an Feiertagen ist nur dann erlaubt, wenn der Arbeitgeber dafür Ausgleichstage sicherstellt.
Umgang mit Kollegen
Eine Umstellung für die jungen Menschen ist auch das persönliche Umfeld: Gerade hatte man noch seine Schulfreunde um sich, doch auf einmal sind da neue Kollegen– und die sind vielleicht alle viel älter als man selbst. Ausbildungstrainerin Sabine Bleumortier rät, sich als Azubi in die Gespräche einzubringen und die Kollegen beispielsweise in die Mittagspause zu begleiten. „Nur sich in den Mittelpunkt drängen,das sollte man vermeiden.“
Und wie spricht man die älteren Kollegen an? Ist „Du“ oder „Sie" angebracht? ,,Damit haben immer noch ganz viele Azubis am Anfang Probleme", sagt Sabine Bleumortier. ,,Das geht so weit, dass sie es manchmal wochenlang direkt vermeiden, ihren Ausbilder anzusprechen." Um unangenehmes Rumgedruckse zu vermeiden, sollten Azubis sich trauen, einfach nachzufragen.
Auch das Handy ist ein großes Thema, wenn man frisch ins Arbeitsleben startet. ,,Man sollte generell versuchen, einen guten Eindruck zu hinterlassen", empfiehlt Bleumortier. Erstmal bleibt das Smartphone daher besser in der Tasche. Im Zweifel orientiert man sich an den Kollegen und wie die damit umgehen. dpa