Arztbesuch unter Auflagen, so Dr. Andreas Rost aus Ehingen
Sonderveröffentlichung

Allmendinger Gesundheitstage Arztbesuch unter Auflagen, so Dr. Andreas Rost aus Ehingen

Gesundheit: Weiterhin prägt Corona die Abläufe im medizinischen Bereich. Was der Pandemie-Beauftragte des AlbDonau-Kreises von 3G für Praxen hält und welche Regeln in der Ehinger Klinik gelten.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt die 3G-Regel. Nur Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen etwa Restaurants und Veranstaltungen besuchen. In Arztpraxen kann dies nicht durchgesetzt werden; die Patienten müssen behandelt werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

22.10.2021

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens hat es sich etabliert: Wer Veranstaltungen oder ein Restaurant besuchen möchte, muss einen 3GNachweis erbringen: Er muss vollständig gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Doch wie ist das beim Arzt? In den vergangenen Wochen haben immer wieder vereinzelte Mediziner von sich reden gemacht, die in ihrer Praxis die 3G-Regel umsetzen wollten.„3G macht so keinen Sinn“, sagt Andreas Rost, Allgemeinmediziner in Ehingen und PandemieBeauftragter im Alb-Donau-Kreis. Für einen Allgemeinarzt sei eine solche Regelung „sehr unlogisch“. Denn Allgemeinmediziner behandelten ja oft gerade Patienten, die Atemwegsinfekte haben – und eben auch Patienten, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben.

Es gebe jedoch konsequente Regeln, stellt Rost klar: „Das Credo muss sein: Wer erkältet ist, geht nicht in eine Arztpraxis“ – beziehungsweise erst, nachdem er telefonisch einen Termin vereinbart und seine Beschwerden geschildert hat. Wer erkältet ist, solle sich auch sonst im öffentlichen Leben zurückhalten, „das sollte selbstverständlich sein“. Rost weiter: „Es geht nicht um die Arztpraxen, sondern insgesamt um die Öffentlichkeit.“

Auch diejenigen, die gegen das Coronavirus geimpft sind, sollten Vorsicht walten lassen, sagt der Mediziner. Wer seine Impfungen hinter sich hat und mit einem Infekt ohne Termin in die Praxis komme, „kriegt einen Termin“ und müsse dann aber wieder gehen, sagt Rost.

Manchmal passiert es aber, dass der Arzt zufällig konfrontiert wird: Ein Patient komme etwa mit Knieproblemen in die Praxis und bitte dann noch um ein Mittel gegen Husten. „Vor sechs Monaten ist man da in Schnappatmung geraten“, schildert Rost. Nun gehe man aus dem Sprechzimmer, ziehe sich um, leite einen Abstrich in die Wege und schaue danach, dass der Kniepatient nicht mehr mit anderen Patienten in Kontakt kommt.

Ein Abstrich – und in der Folge ein PCR-Test – sei nicht nur wichtig, um festzustellen, ob ein Patient das Coronavirus in sich trägt oder nicht, sagt Rost. Auch für die weitere Behandlung sei dies von Bedeutung, etwa, wenn der Patient in einer Klinik weiterbehandelt werden muss. Denn dort müsse er ja beispielsweise angeben, wenn er Husten habe.

Auch im Ehinger Krankenhaus sowie in den drei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Ehingen, Munderkingen und Langenau mit ihren Fachpraxen gibt es klare Regeln, erläutert Daniela Rieker als Sprecherin der ADK GmbH für Gesundheit und Soziales. Im Krankenhaus müssten die Patienten getestet werden, „in den MVZ-Praxen triagieren wir“. Das heißt, die Patienten werden nach ihrem Gesundheitszustand befragt, das Tragen von FFP2-Masken ist Pflicht, die Türklinken werden alle zehn Minuten desinfiziert. Außerdem: Beim Personal in den MVZ sei der Grad der Durchimpfung sehr hoch.

„Eigentlich sind wir mit dem Szenario sehr gut gefahren“, sagt Rieker über die vergangenen Monate. Allerdings: Was man nicht in der Hand habe, ist, „wenn jemand falsche Angaben macht“. Beim Orthopäden etwa komme es vor, dass Patienten von sich aus Termine absagen, weil sie sich nicht gesund fühlen. Beim Allgemeinarzt sehe das anders aus.

Hier würden täglich Infektionssprechstunden angeboten, „das ist ein praktikabler Weg“. Patienten, die in die Notaufnahme des Krankenhauses gebracht werden, wird ein Abstrich abgenommen.

Ohne gesetzliche Regelung sei es schwer, 3G in Praxen einzuführen, sagt Rieker – müsse der Patient dann erst einen Test machen, bevor er zum Arzt geht?

„In Arztpraxen kann man 3G nicht durchsetzen“, sagt Swantje Middeldorff von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Diese verantwortet die Organisation der ambulanten medizinischen Versorgung im Land. Das Vertragsarztrecht ermögliche dies nicht. Ärzte seien in der Pflicht, Patienten zu behandeln. Ethisch sei diese Fragestellung „auch sehr schwierig“. Julia-Maria Bammes

Rheuma, Arthrose, Adipositas

Medizin: Die Allmendinger Gesundheitstage finden dieses Jahr wieder statt – Zugang online und gebührenfrei.

Allmendingen. 37 Mal fanden die Allmendinger Gesundheitstage mittlerweile statt, zum bislang letzten Mal im Oktober 2019. Immer wieder ging es um konkrete Fragen zur Gesundheit, zu Behandlungsmethoden, aber auch zur Gesundheitspolitik. Stets kamen tausende Besucher in die Allmendinger Turn- und Festhalle, um die mehrtägige Veranstaltung der Gemeinde und der SÜDWEST PRESSE zu erleben. Im Corona-Jahr 2020 mussten die Allmendinger Gesundheitstage ausfallen, heuer sollen sie aber wieder stattfinden, und zwar vor allem in Form von Abend-Terminen und ohne Messe: Jeweils um 18 Uhr findet an jedem Abend zwischen Montag, 25. Oktober, und Freitag, 29. Oktober ein Online-Vortrag statt, nach dem die Zuschauer sich mit den Referenten austauschen können.

Unterstützt werden die Gesundheitstage von der ADK GmbH, der kreiseigenen Trägergesellschaft der Krankenhäuser im Alb-Donau-Kreis, sowie der AOK. Zu sehen sind die Vorträge gebührenfrei auf der Internetseite: www.swp.de/agt2021.

Den Auftakt macht am Montag Chefarzt Steffen Briem, Leiter der Inneren Medizin am Alb-Donau Klinikum in Langenau. Er spricht über „Neue Wege in der Rheumatherapie“. Am Dienstag ist eine „unterschätzte Volkskrankheit“ Thema: Bluthochdruck. Am Mittwoch geht es um „Superfood – exotisch bis heimatnah“, am Donnerstag um die Adipositas. Den Abschluss macht am Freitag, 29. Oktober, das Thema Arthrose des Kniegelenks. Martin Tröster

„Es geht nicht um die Arztpraxen, sondern insgesamt um die Öffentlichkeit."

Andreas Rost
Arzt in Ehingen

Wie die Regeln ankommen

3G oder 2G? Außer der bundesweit geltenden 3G-Regel wird (im öffentlichen Leben wie in Restaurants oder bei Veranstaltungen) auch die 2G-Regel angewandt. Nach dieser erhält nur Zutritt, wer genesen oder vollständig geimpft ist; ein negativer Test ist nicht mehr ausreichend. Diese 2G-Regel stößt in der Bevölkerung auf weniger Zustimmung als die 3G-Regel. Das zeigen Daten des BfR-Corona-Monitors. 83 Prozent der Befragten sähen in 3G eine angemessene Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus, 2G werde von 56 Prozent befürwortet.

Befragung Für den BfR-Corona-Monitor werden Menschen in Deutschland dazu befragt, wie sie Risiken rund ums Coronavirus bewerten. Alle 14 Tage werden jeweils rund 1000 Menschen befragt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.