Welcher Job ist der richtige für mich? Entspricht er wirklich meinen Vorstellungen? Die Wahl eines Berufs ist gar nicht so leicht. Eine mögliche Lösung: Für ein paar Wochen in ein Arbeitsfeld reinschnuppern, den Alltag kennenlernen. Schließlich lässt sich in „Echtzeit“ die Realität des Jobs erleben. In Berufsorientierungspraktika können Interessierte verschiedene Ausbildungs- oder duale Studiengänge kennenlernen. Bei einer Dauer von eins bis sechs Wochen können junge Menschen einen Einblick in die Aufgaben, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen des jeweiligen Berufsbildes bekommen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erklärt in einem Online-Artikel, was die neu in Kraft getretene Ausbildungsgarantie damit zu tun hat und welche Schritte Interessierte gehen müssen, um bei ihrem Berufsorientierungspraktikum unterstützt zu werden.
Beratungs- und Unterstützungsangebote
Um jungen Menschen, die bislang ohne Berufsabschluss sind, den Einstieg in eine Ausbildung zu erleichtern, wurde jüngst die Ausbildungsgarantie eingeführt. Dieses Konzept zielt darauf ab, jedem jungen Menschen einen Ausbildungsplatz oder eine weiterführende Qualifizierung zu ermöglichen. Sie bietet laut der BA eine Vielzahl von Beratungs- und Unterstützungsangeboten, von der Orientierung bis hin zur erfolgreichen Absolvierung der Ausbildung. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Berufsorientierungspraktikum. Damit die BA die Ausbildungssuchenden bei diesem Praktikum unterstützen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
• Die muss abgeschlossen sein. Vollzeitschulpflicht
• Es darf keine Schule mehr besucht werden.
• Man muss bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als ausbildungssuchend gemeldet sein.
Im ersten Beratungsgespräch wird geklärt, ob ein Berufsorientierungspraktikum infrage kommt und ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dabei werden laut der BA auch die Fördermöglichkeiten besprochen, wie die Übernahme der Fahrkosten. Anschließend darf die Suche nach einem Praktikumsplatz losgehen, um anschließend die Details wie Ort, Termin, Ausbildungsberufe und Dauer zu klären. Diese Informationen müssen der BA mitgeteilt werden. Nach einem Beratungsgespräch kann das Praktikum direkt online beantragt werden, um förderfähig zu sein.
Gut und wichtig zu wissen: Das Praktikum muss von der BA oder dem Jobcenter vor Antritt unbedingt genehmigt werden. Ohne ausdrückliche Genehmigung müssen eventuell die anfallenden Kosten, etwa für Fahrten oder auswärtige Unterkünfte, vom Praktikanten selbst getragen werden. dpa