In allen Bundesländern gilt inzwischen die Pflicht zur Anbringung von Rauchmeldern in Wohnräumen. Doch alleine damit ist es nicht getan. Denn die Geräte müssten jedes Jahr auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden, sagt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund.
Dabei sollte man einige wichtige Punkte abklären: Sind die sogenannten Raucheindringungsöffnungen zugesetzt? Ist der Melder beschädigt? Löst der Probealarm aus? Ist noch Strom in der Batterie?
Zuständig sind entweder die Mieter oder die Vermieter beziehungsweise Eigentümer der Immobilie. Das ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt, sagt Wall. Seine Erfahrung für Mietwohnungen: ,,Wenn der Eigentümer die Einbauten übernommen hat, übernimmt er oft auch die Prüfung." Denn die Kosten - in der Regel vier bis sechs Euro je Gerät - könnten Vermieter ohnehin über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen.
Inzwischen gibt es auch Melder, die eine Fernwartung zulassen. Solche Geräte prüfen sich laut Wall selbst und senden einen entsprechenden Statusbericht an die angeschlossene Stelle. Für diese Form der Prüfung müssten Vermieter beziehungsweise Eigentümer also nicht in die Wohnung. Wofür sie aber in jedem Fall in die Wohnung müssen ist die Erneuerung der Rauchmelder. Denn die lebensrettenden Geräte müssen alle zehn Jahre ausgetauscht werden. Dafür sind länderübergreifend immer die Vermieter beziehungsweise Eigentümer zuständig. Die Kosten dafür dürfen Vermieter nicht auf ihre Mieter umlegen. dpa
Schwachstelle Fenstertür
Sicherheit: Während Haustüren meist gut gesichert sind, gilt das nicht unbedingt für Balkontüren.
Wie oft ist die Terrassentür einfach auf, ohne dass man im Raum ist? Und wie sieht es mit den Fenstern mit direktem Zugang zum Balkon aus? Denn das sind gute Möglichkeiten für Einbrecher, ins Haus zu gelangen. Zumal: Die Täter versuchen es auch gerne dort, wenn die Fenster und Türen verschlossen sind.
Und: ,,Es bringt schon viel, die alten Rollenzapfen gegen Pilzkopfzapfen auszutauschen, die rundum angeordnet sind und beim Verschließen in stabile, mit dem Rahmen verschraubte Stahlschließbleche greifen", erklärt Experte Helmut Rieche. Wer ohnehin plane, neue Balkon- und Terrassentüren einzubauen, sollte gleichzeitig den Einbruchschutz erhöhen.
Fachgerechte Montage
„Für den Privatgebrauch bieten sich Fenster und Fenstertüren mindestens der Widerstandsklasse 2, kurz RC 2 an", sagt Frank Lange vom Verband „Fenster + Fassade". Fenster und Fenstertüren können Einbruchsversuche , nur überstehen, wenn sie auch sicher und fachgerecht - im Mauerwerk montiert sind.
,,Fenster mit Sicherheitsbeschlägen und mit einer möglichst großen Zahl an Pilzkopfverriegelungen, die besonders stabil im Fensterrahmen befestigt werden, Sicherheitsverglasungen und einen drehgehemmten Griff mit Aufbohrschutz besitzen, gelten als sicher", betont Frank Lange.
Doch er schränkt ein: ,,Letztendlich hängt die Sicherheit der Fenster immer auch von der Zugriffszeit und dem verwendeten Werkzeug der Einbrecher ab. Ab Klasse RC 2 leisten die Fenster wirksamen Widerstand gegen Schraubendreher, Zange und Keile." dpa