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Sonderveröffentlichung

Berufswahl und Ausbildung Digital vernetzt

Industriekaufmann/-frau: Technikoffen und generalistisch: Ausbildungsordnung novelliert

Industriekaufleute arbeiten in verschiedenen industriellen Branchen und Einsatzgebieten, wie zum Beispiel in den Bereichen Vertrieb, Marketing, Beschaffung, Logistik, Personalwirtschaft, Leistungserstellung und kaufmännische Steuerung und Kontrolle. Foto: Jürgen Fälchle/adobe.stock.com

23.09.2024

Die inhaltliche Modernisierung des Ausbildungsberufes Industriekaufmann/-frau ist zum 1. August 2024 in Kraft getreten. Darauf weist die IHK Reutlingen hin. 

Damit erfährt einer der wichtigsten und beliebtesten kaufmännischen Berufe der Industrie ein Update. Als praxisorientierte Alternative zu einem betriebswirtschaftlichen Bachelorstudium bildet der Ausbildungsberuf die verschiedenen Branchen- und Unternehmensrealitäten sowie die aktuellen Standards der beruflichen Erstausbildung künftig noch besser ab. Die Berufsbezeichnung und die bewährte Grundausrichtung werden fortgeführt. Die Lernziele werden im Zuge der Neuordnung technikoffen und generalistisch formuliert. Betriebe können also weiterhin eine – auch über die Mindestinhalte hinausgehende – qualitativ hochwertige Ausbildung anbieten und sich damit die Fachkräfte von morgen sichern.

Aufbau der Ausbildung

Die ersten Ausbildungsjahre dienen der Orientierung und dem fundierten Kompetenzerwerb in den verschiedenen betrieblichen Teilbereichen und Abteilungen. Auf diese Kernkompetenzen aufsetzend erfolgt die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet. Die Dauer des Einsatzgebietes ist mit einem zeitlichen Umfang von circa sechs Monaten vorgesehen. Die Wahl des Einsatzgebiets kann ein erster Fingerzeig in Richtung der beruflichen Weiterbildung nach Ende der Erstausbildung sein.

Wie bei allen Modernisierungen von Ausbildungsordnungen wird auch die Ausbildung der Industriekaufleute um neue verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Diese müssen während der gesamten Ausbildungszeit integrativ vermittelt werden:

• Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
• Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
• Umweltschutz und Nachhaltigkeit
• Digitalisierte Arbeitswelt

Gestreckte Abschlussprüfung

Neu eingeführt wurde die „gestreckte Abschlussprüfung“ in Form zweier Prüfzeitpunkte. Wichtig dabei: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden - im Betrieb und in der Berufsschule - bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte dafür fit gemacht werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: Die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.