Zwar sei im Berufsbildungsgesetz geregelt, dass Azubis während der Ausbildung ins Ausland gehen können. Es bestehe aber kein Recht darauf. Sprich: Azubis müssen ihren Arbeitgeber überzeugen. Dazu sollte man das Thema beim Betrieb offen und interessiert ansprechen, rät Berthold Hübers, stellvertretender Geschäftsführer der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA BIBB) in dem Beitrag. Am besten stellt man die Vorteile für das Unternehmen heraus: Etwa, dass man im Ausland neue Dinge lernt, die man mit in den Betrieb bringt. dpa