Bis 25 sind die meisten bei den Eltern mitversichert
Wenn zum Beispiel über die verbeamteten Eltern ein Beihilfeanspruch besteht, ist die private Versicherung meistens günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Aber: Fällt während des Studiums der Kindergeldanspruch weg, muss der Vertrag auf eigenständigen Vollversicherungsschutz umgestellt werden. Bei gesetzlich versicherten Eltern sind Studienanfänger bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei familienversichert. Diese Zeit verlängert sich bei geleistetem Wehr- oder Ersatzdienst entsprechend. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist jedoch nur möglich, wenn das regelmäßige Einkommen des Studenten unter 455 Euro liegt beziehungsweise bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) 450 Euro nicht überschreitet. In diesem Fall und ab dem 26. Lebensjahr ist dann aber die studentische Versicherung gemäß KVdS möglich. Sie kostet monatlich 76,85 Euro plus den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung und gegebenenfalls den individuellen Zusatzbeitrag der Krankenversicherung. dpa