Wenn junge Menschen eine Ausbildung beginnen, bedeutet das für viele den Start in einen neuen Lebensabschnitt. Wichtig zu wissen: Schüler und Studenten bleiben grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern mitversichert. Auszubildende müssen, unabhängig vom Alter, selbst für ihre Krankenversicherung aufkommen. In Deutschland müssen sich Azubis in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Für welche gesetzliche Krankenkasse sie sich entscheiden, können sie frei wählen. Tun sie das nicht, macht das der Arbeitgeber. Der Ausbildungsbetrieb trägt auch die Hälfte der Beiträge.
Vorab gut informieren
Anders verhält es sich mit einer privaten Krankenversicherung (PKV). Normalerweise ist eine PKV für Auszubildende nicht möglich. Private Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung, können genutzt werden, um Deckungslücken der GKV zuschließen. Eine besondere Situation gilt für Azubis, die sich für eine Beamtenlaufbahn entscheiden. Diese erhalten bereits während der Ausbildung eine Beihilfe zu den Krankheitskosten, die jedoch nur einen Teil der Kosten decken. Daher ist eine ergänzende private Krankenversicherung unerlässlich, um im Krankheitsfall nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Hier empfiehlt sich in jedem Fall der Austausch mit verschiedenen Versicherungsexperten. txn