A wie Arbeitszeit:
In jedem Arbeitsvertrag ist eine bestimmte Stundenanzahl festgelegt, die man als Auszubildender seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen muss.
A wie Ausbildung verkürzen:
Die meisten Ausbildungen dauern drei Jahre. Doch unter bestimmten Umständen, kann die Zeit der Ausbildung verkürzt werden. Zum Beispiel, weil man einen höheren Schulabschluss hat als für die Ausbildung notwendig oder wenn man besonders gute Leistungen erbringt. Man kann die Zeit seiner Ausbildung aber auch verlängern, weil man zum Beispiel längere Zeit erkrankt war oder sich um Familienangehörige kümmern muss.
B wie Berichtsheft:
Dieses muss während der Ausbildung geführt werden. Darin wird festgehalten, was man während der Ausbildung gelernt hat. Wichtig ist das Berichtsheft für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
E wie Einstellungstest:
Um den kommen viele Bewerber für eine Ausbildung nicht herum. Denn Arbeitgeber wollen dadurch herausfinden, ob ein Bewerber für die Ausbildung auch geeignet ist.
F wie Fahrtkosten:
Fahrten zum Ausbildungsbetrieb oder in die Berufsschule können ganz schön teuer sein. Diese kann man zum einen von der Steuer absetzen, zum anderen gibt es aber auch die Möglichkeit einen Zuschuss zu den Fahrtkosten zu beantragen. Einfach mal beim Chef nachfragen.
G wie Gesellenbrief:
Wer eine Ausbildung im Handwerk absolviert, bekommt nach deren Abschluss den Gesellenbrief.
K wie Kindergeld:
Jeder Minderjährige in Deutschland erhält Kindergeld. Doch auch während der beruflichen Ausbildungsphase wird dieses weitergezahlt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Den Antrag muss man schriftlich bei der zuständigen Familienkasse stellen.
P wie Probezeit:
Egal, ob Ausbildung oder später im Berufsleben: Zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses steht in der Regel die Probezeit. Während dieser Zeit können sowohl Azubis als auch Ausbildungsbetrieb den bestehenden Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen, und zwar ohne eine Kündigungsfrist.
R wie Rentenversicherung:
Mit Beginn der Ausbildung zahlt man automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
U wie Urlaubsanspruch:
Azubis haben ein Recht auf Urlaub. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub hängt vom Alter des Azubis zu Jahresbeginn ab. Ein 15-Jähriger hat zum Beispiel Anspruch auf mindesten 30 Urlaubstage, ein volljähriger Azubi auf mindestens 24 Urlaubstage.
W wie Welt:
Auch als Azubi kann man – wie Studierende – in die Welt ziehen. Laut Bundesausbildungsgesetz kann ein Azubi, wenn die entsprechenden Nachweise vorliegen, ein Auslandspraktikum machen.