Auf dem Weg zum Erwachsensein
Sonderveröffentlichung

Berufswahl & Zukunft Auf dem Weg zum Erwachsensein

Mit dem Schulabschluss in der Tasche und dem Start einer Ausbildung ändert sich einiges. Damit du voll durchblickst, hier eine Übersicht von „A“ wie Auszug bis „Z“ wie Zeugnis.

Wer eine Ausbildung beginnt, startet ins echte Leben. Dazu gehört auch, sich mit verschiedenen Anträgen und Formularen auseinanderzusetzen. Foto: Christin Klose/dpa-mag

24.07.2023

Die Ausbildung, das ist ein erster Schritt in Richtung Erwachsenenleben: arbeiten, das erste Geld und jede Menge Papierkram. Was muss vorher erledigt werden, was ändert sich sofort, was sollte man wissen? Ein Überblick von A bis Z.

Ärztliche Untersuchung: 
Wer zu Beginn der Ausbildung noch nicht 18 ist, muss sich untersuchen lassen. Ein Arzt überprüft dann, ob man für die jeweilige Ausbildung körperlich geeignet ist und stellt eine Bescheinigung aus. Die ist wichtig: Ohne eine solche Bescheinigung darf der Ausbildungsbetrieb die oder den Azubi nicht mit der Ausbildung beginnen lassen.

Welcher Arzt die Untersuchung durchführen soll, dürfen die künftigen Azubis übrigens selbst entscheiden. Sind sie im zweiten Jahr ihrer Ausbildung immer noch minderjährig, muss spätestens bis dann noch einmal eine Untersuchung erfolgen. 

Auszug:
Die Ausbildung ist ein neuer Lebensabschnitt und manchmal mit einem Auszug in die eigenen vier Wände, eine WG oder ein Wohnheim verbunden. Das kommt etwa für Azubis infrage, deren elterliche Wohnung mehr als zwei Stunden vom Ausbildungsbetrieb entfernt liegt - inklusive notwendiger Wartezeiten auf Bus oder Bahn. Wer sich die Miete von seinem Azubigehalt nicht leisten kann, sollte einen Zuschuss beantragen. Dabei hilft euch die Agentur für Arbeit. Wichtig: Der Antrag sollte vor Beginn der Ausbild gestellt werden.

Kindergeld:
Im Regelfall werden die aktuell 250 Euro Kindergeld weiter an die Eltern ausgezahlt. Aber: Wenn der oder die Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt, sind diese verpflichtet, es weiterzugeben. Direkt kommen Auszubildende nur ans Kindergeld, wenn sie einen eigenständigen Haushalt führen und die Eltern keinen ausreichenden Unterhalt leisten. Dann kann ein sogenannter Abzweigungsantrag bei der Familienkasse der Arbeitsagentur gestellt werden. 

Krankenkasse:
Waren Auszubildende bisher familienversichert, muss die Krankenkasse zwar nicht gewechselt werden, aber der Status ändert sich. Du musst dich dafür mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Krankenkasse stellt dann einen Nachweis über eine eigene Mitgliedschaft aus, die dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt werden muss. Wer bisher privat versichert war, muss in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Zu welcher gesetzlichen Krankenkasse du wechseln willst, kannst du dir selbst aussuchen. 

Wichtige Nummern:
Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin erhält ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers, in dem die Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird. Wer also zum Beispiel einen Minijob hatte, hat schon einen Sozialversicherungsausweis oder Versicherungsnummernachweis, auf dem die Nummer steht. Diese Nummer müssen Auszubildende bei Einstellung im Ausbildungsbetrieb angeben, damit sie bei den Sozialversicherungsträgern (Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung) gemeldet werden können. Ausweis verloren? Nicht schlimm. Online oder bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und bei der Krankenkasse kann ein neuer beantragt werden.

Urlaub:
Klar, auch Urlaub gehört zur Ausbildung. Auszubildende, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind, haben bei einer Fünf-Tage-Woche einen gesetzlichen Anspruch auf 25 Urlaubstage, wer noch nicht 17 ist, auf 23 und unter 18-Jährige auf 21 Tage. Sind Sie volljährig, haben Sie bei einer Fünf-Tage-Woche einen gesetzlichen Anspruch auf 20 Urlaubstage. Insbesondere durch einen Tarifvertrag, der regelmäßig mehr Urlaubstage vorsieht, kann ein Urlaubsanspruch aber auch für Auszubildende durchaus höher ausfallen. In jedem Fall muss die Anzahl der Urlaubstage im Ausbildungsvertrag festgehalten sein. Azubis sollen ihren Urlaub auch in den Berufsschulferien nehmen können - man hat dann also wirklich frei. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren. Im ersten und letzten Ausbildungsjahr wird der Urlaub anteilig berechnet.

Zeugnis:
Auch wenn es weit entfernt scheint: Irgendwann ist die Ausbildung beendet und Zeit für Zeugnisse - eines von der Berufsschule und eines vom Betrieb. Eine E-Mail oder eine PDF-Datei reichen dafür übrigens nicht. Der Ausbildungsbetrieb muss das Zeugnis auf Papier ausstellen, mit Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung, die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Verlangen können Azubis auch, dass der Betrieb Angaben über Verhalten und Leistung aufnimmt. Du kannst in bestimmten Fällen auch ein Zwischenzeugnis vom Ausbildungsbetrieb verlangen. (Quelle: dpa)