Geht es um die Ausbildung, hört man immer wieder den Begriff „Duales Ausbildungssystem“. Dieser meint nichts Anderes, als dass die Azubis einen Teil ihrer Ausbildung im Unternehmen absolvieren und den anderen Teil in der Berufsschule. Beim dualen Studium ist es im Grunde das Gleiche: Für den praktischen Teil ihres Studiums sind die Studierenden im Unternehmen und den theoretischen Teil absolvieren sie an einer Hochschule oder auch einer Berufsakademie. Das Besondere: Man erhält zwei Abschlüsse. Nämlich den jeweiligen Berufsabschluss und den Abschluss der Hochschule/Berufsakademie. Das ist in der Regel der Bachelor. Thematisch sind der Unternehmensteil und der Hochschuloder Berufsakademieteil eng verknüpft. Und natürlich gibt es vom Unternehmen, in dem man den praktischen Teil absolviert, auch ein Gehalt. Damit ein Studium wirklich ein duales Studium ist, hat der deutsche Wissenschaftsrat zwei Kriterien definiert:
1. Wissenschaftlichkeit des Studiums:
Damit der theoretische Teil der Ausbildung als Studium gewertet werden kann, muss dieser wissenschaftliche Kriterien erfüllen, die die Kultusministerkonferenz zur Bildung im Herbst 2004 festgelegt hat.
2. Dualität:
Die Unternehmen und die Hochschule/Berufsakademie müssen miteinander in Kontakt stehen, die Inhalte beider Bereiche sind aufeinander abgestimmt und die Ausbildung an beiden Lernorten miteinander koordiniert.
Der deutsche Wissenschaftsrat
Der Wissenschaftsrat wurde 1957 ins Leben gerufen. Er berät Bund und Länder in Fragen der strukturellen und inhaltlichen Weiterentwicklung des Hochschulsystems und der staatlichen Förderung von Forschungseinrichtungen. Ziel der Arbeit ist es, ein leistungsstarkes und vielfältiges Wissenschaftssystem zu schaffen, damit Deutschland als Wissenschaftsstandort international wettbewerbsfähig bleibt.