Bezahlung im Praktikum
Sonderveröffentlichung

Berufswahl & Zukunft Bezahlung im Praktikum

Auch im Praktikum kann man Geld verdienen. Foto: khosro Rajabkordi, stock.adobe.com

29.01.2024

Nach dem Schulabschluss, vor der Ausbildung, oder während des Studiums: Praktika kann man in verschiedenen Lebensphasen machen. Doch welchen Anspruch auf Bezahlung Praktikanten haben, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. So sieht das Mindestlohngesetz zwar grundsätzlich einen Anspruch auf den Mindestlohn für volljährige Praktikanten im Sinne des Paragrafen 26 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) vor. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wer ein Pflichtpraktikum absolviert, das im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums vorgeschrieben ist, hat beispielsweise keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. 

Und grundsätzlich auch keinen anderen Vergütungsanspruch. Macht man ein freiwilliges Praktikum begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung oder zur Orientierung Berufsausbildung für eine oder für die Aufnahme eines Studiums, kommt es auf die Länge des Praktikums an. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass in der Regel freiwillige Praktika von mehr als drei Monaten Dauer mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten sind. Sind freiwillige Praktika kürzer, muss der Mindestlohn hingegen nicht zwingend gezahlt werden. Bei einem freiwilligen Praktikum bis zu drei Monaten besteht ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung nach Paragraf 17 des BBiG. dpa