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Berufswahl & Zukunft Von Auszug bis Zeugnis

Was zum Ausbildungsstart wichtig ist, was erledigt werden muss, was sich sofort ändert und was man sonst noch wissen muss.

Sie gehören auch dazu: Formulare, Anträge und Dokumente, die im berufstäigien Leben wichtig sind. magele-picture/stock.adobe.com

27.01.2025

Die Ausbildung, das ist ein erster Schritt in Richtung Erwachsenenleben: arbeiten, das erste Geld und jede Menge Papierkram. Was muss vorher erledigt werden, was ändert sich sofort, was sollte man wissen? Ein hilfreicher Überblick von A bis Z.

Ärztliche Untersuchung:

Wer zu Beginn der Ausbildung noch nicht 18 ist, muss sich untersuchen lassen. Ein Arzt überprüft dann, ob man für die jeweilige Ausbildung körperlich geeignet ist und stellt eine Bescheinigung aus. Die ist wichtig: Ohne eine solche Bescheinigung darf der Ausbildungsbetrieb die oder den Azubi nicht mit der Ausbildung beginnen lassen.

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Auszug:

- und Die Ausbildung ist ein neuer Lebensabschnitt manchmal mit einem Auszug in die eigenen vier Wände, eine WG oder ein Wohnheim verbunden. Doch die Kosten für die Miete sind mit der Ausbildungsvergütung nicht immer leicht zu stemmen. Unter Umständen können Auszubildende, die nicht mehr zu Hause leben, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen, ein staatlicher Zuschuss, der monatlich gezahlt wird und nicht zurückbezahlt werden muss. Wichtig: Der Antrag muss auf BAB am besten vor Beginn der Ausbildung gestellt werden, rät die Bundesagentur für Arbeit. Gut zu wissen: Wer eine schulische Ausbildung macht, zum Beispiel zur Physiotherapeutin, bekommt keine BAB. Hier kann unter Umständen BAföG infrage kommen.

Kindergeld:

Im Regelfall werden die aktuell 250 Euro Kindergeld weiter an die Eltern ausgezahlt, informiert der DBG. Aber: Wenn der oder die Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt, sind diese verpflichtet, es weiterzugeben. Direkt kommen Auszubildende nur ans Kindergeld, wenn sie einen eigenständigen Haushalt führen und die Eltern keinen ausreichenden Unterhalt leisten.

Krankenkasse:

Waren Auszubildende bisher familienversichert, muss die Krankenkasse zwar nicht gewechselt werden, aber der Status ändert sich. Der DGB rät: „Setzen Sie sich dafür mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.“ Die Krankenkasse stellt dann einen Nachweis über eine eigene Mitgliedschaft aus, die dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt werden muss.

Renten-/Sozialversicherungsnummer:

„Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin erhält ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers, in dem die Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird“, sagt Julian Uehlecke, DGB-Jugendreferent. Ausweis verloren? Nicht schlimm. Online oder bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und bei der Krankenkasse kann ein neuer beantragt werden.

Urlaub:

Klar, auch Urlaub gehört zur Ausbildung. Auszubildende, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind, haben bei einer Fünf-Tage-Woche einen gesetzlichen Anspruch auf 25 Urlaubstage, wer noch nicht 17 ist, auf 23 und unter 18-Jährige auf 21 Tage. Volljährige haben bei einer Fünf-Tage-Woche einen gesetzlichen Anspruch auf 20 Urlaubstage. In jedem Fall muss die Anzahl der Urlaubstage im Ausbildungsvertrag festgehalten sein.

Gut zu wissen: Im ersten und letzten Ausbildungsjahr wird der Urlaub in der Regel anteilig berechnet. Wer möchte, kann sich seine jeweiligen Urlaubstage mit dem Urlaubsrechner der IHK Düsseldorf durchrechnen.

Zeugnis:

Auch wenn es weit entfernt scheint: Irgendwann ist die Ausbildung beendet und Zeit für Zeugnisse eines von der Berufsschule und eines vom Betrieb. Eine E-Mail oder eine PDF-Datei reichen dafür übrigens nicht. Der Ausbildungsbetrieb muss das Zeugnis auf Papier ausstellen - mit Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung, die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Verlangen können Azubis auch, dass der Betrieb Angaben über Verhalten und Leistung ins Zeugnis aufnimmt.

Nützlicher Tipp: Unter Umständen kann man auch außerplanmäßig ein Zwischenzeugnis vom Ausbildungsbetrieb verlangen, etwa bei einem Wechsel des Ausbildungsbetreuers.
dpa