Ghosting klingt zunächst etwas mystisch. Bei Bewerbungen seitens des Unternehmens bezieht dies sich jedoch auf das Verhalten eines Arbeitgebers, der plötzlich und ohne jegliche Kommunikation den Kontakt zum Bewerber abbricht. Das kann zum Beispiel nach einem Bewerbungsgespräch oder während des Bewerbungsprozesses passieren. Das Unternehmen antwortet nicht mehr auf E-Mails, Anrufe oder andere Nachrichten des Bewerbers, ohne eine Begründung zu nennen oder sich zu verabschieden. Dieses Verhalten wird von Bewerbern als unhöflich und respektlos empfunden und kann das Image des Unternehmens in der Öffentlichkeit schädigen. Es kann außerdem dazu führen, dass Bewerber, die ghosting erlebt haben, negativ über das Unternehmen sprechen und potenzielle Bewerber abschrecken. Schließlich stellt dieses Verhalten seitens des potenziellen Arbeitgebers den Bewerber vor viele unbeantwortete Fragen.
„Ghosten ist ein unschönes Phänomen, das allerdings immer wieder vorkommt“, sagt die Hamburger Karriereberaterin Barbara Rottwinkel-Kröber. Sie rät Bewerberinnen und Bewerbern in einem solchen Fall, bis zu dreimal beim betreffenden Unternehmen nachzuhaken per E-Mail oder zum Beispiel über LinkedIn.
Doch bei aller angespannten Erwartung auf eine Antwort heißt es für den Bewerber erstmal Geduld bewahren, dem Unternehmen etwas Zeit geben, da es auch dort zu internen Verzögerungen kommen kann, die keinesfalls desinteressiert oder gar böswillig gemeint sind. Hier sind aber die Grenzen zwischen einem entschiedenen Verhalten, hartnäckiger Beharrlichkeit und aufdringlichem Verhalten fließend. Angst, dadurch aufdringlich zu wirken, sei fehl am Platz. „Das wirkt nicht penetrant, sondern fokussiert“, so die Coachin und stellt die positive Seite dar: Wer nach drei Anläufen immer noch keine Antwort bekommen habe, dürfe sich beglückwünschen: „Für so ein Unternehmen möchten Sie gar nicht arbeiten!“
Über vier Wochen Warten sind unangemessen
Und wie viel Zeit sollten Kandidatinnen und Kandidaten vergehen lassen, bevor sie sich zum Status ihrer Bewerbung erkunden? „Bereits mehr als vier Wochen Wartezeit sind nicht angemessen, um neben der Bewerbungseingangsbestätigung ein weiteres Signal vom Unternehmen zu hören“, sagt Emine Yilmaz, Vice President beim Personaldienstleister Robert Half.
Yilmaz zufolge sind im Recruiting-Prozess vor allem die Unternehmen in der Bringschuld. Teils können aber auch Bewerberinnen und Bewerber zu einem effektiven Verfahren beitragen. Zwei Wochen, nachdem Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen eingereicht haben, beziehungsweise spätestens zwei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist sollten sie beim genannten Ansprechpartner nachfragen.
Die Zeit nutzen, um Alternativen zu finden
Wer öfter nachhaken muss, sollte prüfen, ob das Unternehmen wirklich ein Arbeitgeber ist, der zu den eigenen Bedürfnissen passt. In diesem Fall sollte die lange Wartezeit genutzt werden, um sich parallel bei weiteren Unternehmen zu bewerben. Grundsätzlich sollte der Bewerber professionell und höflich bleiben. Denn negative oder unangemessene Äußerungen könnten sich langfristig auf die eigene Reputation auswirken.
dpa