Von Auszug bis Zeugnis
Sonderveröffentlichung

Berufswahl & Zukunft Von Auszug bis Zeugnis

Der Schritt in ein selbstständiges Leben will gut organisiert sein. Was ist zum Ausbildungsstart wichtig und was muss vorher erledigt werden, was ändert sich sofort, was sollte man noch wissen?

Mit dem eigenen Geld und der neuen Selbstständigkeit kommen auch Eigenverantwortung und Herausforderungen auf den Berufseinsteiger zu. Hier den Überblick zu behalten, ist nicht immer einfach. Zerbor/stock.adobe.com

01.10.2025

Die Ausbildung, das ist ein erster Schritt in Richtung Erwachsenenleben: arbeiten, das erste Geld und jede Menge Papierkram. Was muss vorher erledigt werden, was ändert sich sofort, was sollte man wissen? Ein Überblick von A bis Z. 

Ärztliche Untersuchung:

Wer zu Beginn der Ausbildung noch nicht 18 ist, muss sich untersuchen lassen. Ein Arzt überprüft dann, ob man für die jeweilige Ausbildung körperlich geeignet ist und stellt eine Bescheinigung aus. Die ist wichtig: Ohne sie darf der Ausbildungsbetrieb die oder den Azubi nicht mit der Ausbildung beginnen lassen.

Auszug:

Die Ausbildung ist ein neuer Lebensabschnitt – und manchmal mit einem Auszug in die eigenen vier Wände, eine WG oder ein Wohnheim verbunden. Doch die Kosten für die Miete sind mit der schmalen Ausbildungsvergütung nicht immer leicht zu stemmen. Unter Umständen können Auszubildende, die nicht mehr zu Hause leben, dann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen – ein staatlicher Zuschuss, der monatlich gezahlt wird und nicht zurückbezahlt werden muss. Wichtig: Den Antrag auf BAB am besten vor Beginn der Ausbildung stellen, rät die Bundesagentur für Arbeit. Gut zu wissen: Wer eine schulische Ausbildung macht, zum Beispiel zur Physiotherapeutin, bekommt keine BAB. Hier kann unter Umständen BAföG infrage kommen. 

Kindergeld:

Im Regelfall werden die aktuell 250 Euro Kindergeld weiter an die Eltern ausgezahlt, informiert der Deutsche Gewerkschaftsbund DBG. Aber: Wenn der oder die Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt sind diese verpflichtet, es weiterzugeben. Direkt kommen Auszubildende nur ans Kindergeld, wenn sie einen eigenständigen Haushalt führen und die Eltern keinen ausreichenden Unterhalt leisten. 

Krankenkasse:

Waren Auszubildende bisher familienversichert, muss die Krankenkasse zwar nicht gewechselt werden, aber der Status ändert sich. Bestenfalls setzt man sich mit der Krankenkasse in Verbindung und bespricht das weitere Vorgehen. Die Krankenkasse stellt dann einen Nachweis über eine eigene Mitgliedschaft aus, die dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt werden muss. 

Sozialversicherungsnummer:

„Jeder Arbeitnehmer erhält ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers, in dem die Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird“, sagt Julian Uehlecke, DGB-Jugendreferent. Den Ausweis verloren? Online oder bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und bei der Krankenkasse kann ein neuer Ausweis beantragt werden. 

Urlaub:

Klar, auch Urlaub gehört zur Ausbildung. Auszubildende, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind, haben bei einer Fünf-Tage-Woche einen gesetzlichen Anspruch auf 25 Urlaubstage, wer noch nicht 17 ist, auf 23 und unter 18-Jährige auf 21 Tage. Volljährige haben Sie bei einer Fünf-Tage-Woche einen gesetzlichen Anspruch auf 20 Urlaubstage. In jedem Fall muss die Anzahl der Urlaubstage im Ausbildungsvertrag festgehalten sein. Gut zu wissen: Im ersten und letzten Ausbildungsjahr wird der Urlaub in der Regel anteilig berechnet. 

Versicherungen:

Hier ist das Angebot fast unendlich. Als Berufsanfänger gehört die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung dazu. Ein Vergleich unter den Anbietern lohnt sich, weil es interessante Sonderleistungen gibt. Eine Haftpflichtversicherung ist sehr empfehlenswert, da sie Schäden abdeckt, die versehentlich Dritten zugefügt wurden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann den Verlust der Erwerbsunfähigkeit abdecken. 

Weg:

Den Weg zum Ausbildungsbetrieb mehrfach probeweise ablaufen oder fahren, um Pünktlichkeit sicherzustellen. Gibt es vielleicht Baustellen oder Staus, die besonders im Berufsverkehr viel Zeit kosten können? Eine Nachfrage, ob Kosten für den Weg zur Arbeit vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden, kann sich lohnen. Stichwort: Jobticket. 

Zeugnis:

Auch wenn es weit entfernt scheint: Irgendwann ist die Ausbildung beendet und Zeit für Zeugnisse – ausgestellt wird jeweils eines von der Berufsschule und eines vom Betrieb. Eine E-Mail oder eine PDF-Datei reichen dafür übrigens nicht. Der Ausbildungsbetrieb muss das Zeugnis auf Papier ausstellen – mit Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung, die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Verlangen können Azubis auch, dass der Betrieb Angaben über Verhalten und Leistung ins Zeugnis aufnimmt. Schule und Ausbildungsbetrieb sind dazu verpflichtet. Tipp: Unter Umständen kann man auch ein Zwischenzeugnis verlangen, etwa bei einem Wechsel des Ausbildungsbetreuers. dpa