Ein Arbeitszeugnis kann ein Karriereturbo sein, die Chancen am Arbeitsmarkt aber auch gründlich vermiesen. Berufstätige sollten daher sehr genau darauf achten, was darin wie formuliert ist. Wenn am Schluss zum Beispiel steht „Weiterhin viel Erfolg“, ist alles gut. Fehlt aber das „weiterhin“, kann das bedeuten: „Und tschüss! Wie gut, dass wir den los sind!“ Karriereexperten empfehlen, im Arbeitszeugnis vor allem auf die folgenden Punkte zu achten:
• Zeugnisse unter einer Seite Länge sind von der Wirkung her eher negativ, sagt Karrierecoach Walter Feichtner. Sie legen nahe, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht besonders wertgeschätzt hat. Eineinviertel oder anderthalb Seiten sollten es schon sein. Mehr als zweieinhalb oder drei Seiten sind aber ebenfalls eher negativ, weil das Zeugnis dann häufig zu detailliert ist.
• Gleich zu Beginn sollte klar sein: Ist es ein End- oder ein Zwischenzeugnis? Außerdem muss das Dokument auf Firmenpapier ausgedruckt und die Rechtschreibung korrekt sein. Flüchtigkeitsfehler im Arbeitszeugnis lassen ebenfalls den Rückschluss zu, dass der Arbeitnehmer nicht geschätzt wurde.
• Wichtig ist, dass das Zeugnis vollständig ist und alle Zeugnisbestandteile enthalten sind. Klingt der Text erst einmal positiv, es fehlt aber beispielsweise die Bewertung des Verhaltens, ist das Zeugnis insgesamt nicht mehr besonders gut, erklärt Experte Thorsten Knobbe. Im ersten Absatz müssen der Name, Geburtsdatum und Geburtsort des Arbeitnehmers stehen sowie die Dauer der Beschäftigung. Zudem gibt der Arbeitgeber dort an: Welche Funktion hat derjenige in der Firma übernommen? Im nächsten Absatz folgt eine kurze Beschreibung des Unternehmens.
• Eine Länge von einer halben bis einer ganzen Seite ist hier angemessen. Je ausführlicher die Angaben sind, desto eher können Personaler erkennen, ob man auf die ausgeschriebene Stelle passt, sagt Karriereberaterin Svenja Hofert. Das Arbeitszeugnis muss häufig noch in zehn oder fünfzehn Jahren vorgelegt werden. Die Aufgaben sollten deswegen so formuliert sein, dass sie auch dann noch aktuell erscheinen.
• Hier sollten mindestens vier oder fünf Sätze stehen - etwas zum Thema Arbeitsbereitschaft und Arbeitsbelastung, zu den Fachkenntnissen und zu den Weiterbildungen. Wichtig ist eine zusammenfassende Beurteilung. Die Formulierung „stets zur vollsten Zufriedenheit“, sowie „Wir waren mit seinen Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden“, gleicht der Schulnote Eins. Die Note Zwei bedeuten Formulierungen wie „zur vollsten Zufriedenheit“ oder „stets zur vollen Zufriedenheit“. Die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ steht für die Schulnote zwei bis drei. Steht dort nur „zur Zufriedenheit“ deutet das darauf hin, dass der Arbeitgeber eher unzufrieden war.
• Hier ist wichtig, dass die Reihenfolge eingehalten wird. Es gilt der Grundsatz: Erst kommt der Vorgesetzte, dann folgen die Kollegen, und dann gegebenenfalls die Kunden. Kommen die Vorgesetzten in der Mitte oder hinten, ist das oft ein Zeichen, dass etwas nicht in Ordnung war. Sehr positiv ist eine Formulierung wie: „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich und einwandfrei.“
• Das Zeugnis endet mit dem Schlussabsatz. Dort sollte der Grund des Ausscheidens festgehalten sein. Im Idealfall steht dort, dass man das Ende selbst herbeigeführt hat und man sich beruflich neu orientieren will. Gut ist auch, wenn der Arbeitgeber anschließend für die Zusammenarbeit dankt – und er bedauert, dass er einen hervorragenden Mitarbeiter verliert. Ganz zum Schluss kommen die Wünsche für die Zukunft.
dpa/cw