Schüler haben immer Zutritt zu der Berufswahlmesse in Schwäbisch Hall
Sonderveröffentlichung

Berufswahlmesse Schwäbisch Hall Schüler haben immer Zutritt zu der Berufswahlmesse in Schwäbisch Hall

Für die Sicherheit und Gesundheit der Besucher sorgt ein ausgefeiltes Hygienekonzept.

Damit das tolle Programm auch in diesem Jahr genutzt werden kann, sind ein paar Regeln zu beachten. Foto: Archiv

25.10.2021

Natürlich kann auch die große Berufswahlmesse nicht ganz ohne Einschränkungen beziehungsweise ein paar Regeln über die Bühne gehen. Um die Sicherheit für alle Teilnehmer so gut wie möglich zu gewährleisten, haben die Veranstalter ein Hygienekonzept erarbeitet.

Grundsätzlich gilt: Schüler haben immer Zutritt – egal welche Corona-Einstufung gilt. Jedoch benötigen sie für den Einlass einen der folgenden Nachweise: Sie müssen am Eingang einen Schülerausweis, eine Schulbescheinigung, eine Schülerfahrkarte oder die Kopie eines Zeugnisses vom Juli 2021 vorlegen.

3G-Regel für Erwachsene

Für Begleitpersonen und Erwachsene gilt die 3G-Regel. Wer seinen Ausweis und einen Impfnachweis, die Bescheinigung über die Genesung oder die Bestätigung über einen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorzeigt, bekommt am Einlass ein Armband, mit dem er sich dann überall auf dem Messegelände nach Belieben bewegen kann. Bis 14 Uhr können sich Besucher auch direkt im Testbus auf dem Parkplatz beim Schulzentrum West testen lassen.

Auf der gesamten Ausstellungsfläche muss eine medizinische Maske getragen werden, außerdem gibt es an zahlreichen Stellen die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren und die Anstandsregeln müssen gewahrt bleiben. Das kann bedeuten, dass es an manchen Positionen und Ständen zu längeren Wartezeiten kommt. Die interessierten Messebesucher werden daher darum gebeten, Zeit und Geduld mitzubringen. Einen reibungslosen Ablauf soll das Einbahnstraßenprinzip ermöglichen, das in der Aula, in der Hagenbachhalle, auf der Schulstraße und beim Rundgang gilt. Für frische Luft in den Räumlichkeiten sorgen während der Messe regelmäßiges Lüften und technische Anlagen. pm/ina

Info Gilt am Samstag, 23. Oktober, die Warnstufe, müssen nicht-immunisierte erwachsene Besucher einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wird die Alarmstufe ausgerufen, gilt die 2G-Regel für Erwachsene und Begleitpersonen.