Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein freiwilliges Engagementprogramm in Deutschland, das Menschen jeden Alters die Möglichkeit bietet, sich in sozialen, ökologischen, kulturellen oder anderen gemeinwohlorientierten Bereichen zu engagieren. Er wurde 2011 eingeführt, nachdem der Zivildienst abgeschafft wurde, und ersetzt diesen als Alternative zum Wehrdienst. Für die freiwilligen Helfer gibt es Wissenswertes, das hier in Stichpunkten erklärt wird:

Altersgrenze
Einen BFD können Personen ab 16 Jahren unabhängig von ihrem Schulabschluss leisten. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
Bewerbung
Wer sich für den BFD bewerben möchte, wendet sich direkt an eine anerkannte Einsatzstelle oder einen Träger. Einige Einsatzstellen oder Träger haben jedoch festgelegte Bewerbungsfristen, die sehr unterschiedlich sein können. Es ist deshalb empfehlenswert, sich frühzeitig an die jeweilige Stelle zu wenden.
Dauer
Der BFD dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. In der Regel wird er für zwölf zusammenhängende Monate geleistet. Ausnahmsweise kann er bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes begründet ist. Es ist sogar möglich, mehrfach einen BFD zu leisten.
Einsatzstellen und Einsatzfelder
Die Einrichtung ist gleichzeitig auch die Einsatzstelle. Sie ist für die fachliche und persönliche Begleitung der Freiwilligen und aller Fragen des konkreten Einsatzes zuständig.
Geld
Die Freiwilligen erhalten ein angemessenes Taschengeld von maximal 644 Euro monatlich. Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart. Die Einsatzstellen können zusätzlich Geld- oder Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Fahrtkosten gewähren.
Hilfe
Der Dienstleistende wird pädagogisch begleitet mit dem Ziel, soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Die pädagogische Begleitung besteht aus fachlicher Anleitung in der Einsatzstelle, individueller Betreuung und Seminaren einschließlich dem fünftägigen Seminar zur politischen Bildung.
Krankheitsfall
Im Krankheitsfall werden das Taschengeld und die sonstigen Geld- oder Sachleistungen für bis zu sechs Wochen von der Einsatzstelle weiter gezahlt. Im Anschluss daran erhalten die Freiwilligen in der Regel Krankengeld von ihrer Krankenversicherung.
Mobilitätszuschläge
Die Einsatzstellen können den Freiwilligen zusätzlich zu einem angemessenen Taschengeld auch Mobilitätszuschläge in Geld oder als Sachleistungen gewähren.
Nebentätigkeit
Mit Genehmigung der Einsatzstelle dürfen Freiwillige im BFD eine Nebentätigkeit im Rahmen der Arbeitszeitgrenzen ausüben. Die Entscheidung über eine Nebentätigkeit wird durch die Einsatzstelle in eigener Zuständigkeit getroffen. Sie darf nicht im Gegensatz zum ausgeübten Dienst stehen. Eine Nebentätigkeit in der gleichen Einsatzstelle ist ausgeschlossen.

Pflegeversicherung
Die Freiwilligen werden grundsätzlich in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.
Rentenversicherung
Die Freiwilligen unterliegen grundsätzlich der Versicherungs- sowie Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und erwerben dadurch Rentenanwartschaften. Dies gilt auch für Personen, die eine Altersteilrente oder Erwerbsminderungsrente beziehen.
Seminare
Der Besuch der Seminare ist verpflichtend. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit. Freiwillige unter 27 Jahren müssen während eines zwölfmonatigen BFD an 25 Seminartagen teilnehmen. Wird ein Dienst über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus vereinbart oder verlängert, erhöht sich die Anzahl der Seminartage um mindestens einen Tag je Verlängerungsmonat. Freiwillige über 27 Jahre nehmen an mindestens einem Seminartag pro Monat teil.
Teilzeit
Freiwillige können einen BFD in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten. Ob Teilzeit geleistet werden kann, ist von den Freiwilligen mit der jeweiligen Einsatzstelle zu klären.
Urlaub
Volljährige Freiwillige haben bei einer zwölfmonatigen Dienstzeit einen Anspruch auf mindestens 20 Werktage Erholungsurlaub. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten längere Urlaubsansprüche nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Verpflegung
Die Einsatzstellen können den Freiwilligen zusätzlich zu einem angemessenen Taschengeld auch Sachleistungen für Verpflegung (unentgeltliche Verpflegung) oder auch entsprechende Geldleistungen (Zuschusszahlung zu Verpflegungskosten) gewähren.
Wohngeld
Das Wohngeld hängt von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen ab. Ein Antrag auf Wohngeld kommt dann in Betracht, wenn für die Aufnahme des Freiwilligendienstes ein Umzug notwendig ist, ohne dass die Einsatzstelle eine Unterkunft zur Verfügung stellen kann.
Zeugnis
Bei Beendigung des BFD stellt die Einsatzstelle den Freiwilligen ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer des Dienstes mit Angaben zu Leistung und Führung sowie zu berufsqualifizierenden Merkmalen. ab