Fensterputzen, Bügeln, Kochen Tätigkeiten, die früher vielleicht lästig waren, fallen im Alter immer schwerer. Doch es gibt Abhilfe - viele Hausarbeiten kann man von einem Dienstleister erledigen lassen. Einige dieser Erleichterungen werden sogar bezuschusst. Dabei gilt es zu unterscheiden: Eine Pflegekraft ist keine Haushaltshilfe. Erstere ist fachlich in Pflege ausgebildet, darf Verbände wechseln, Spritzen setzen, Blut abnehmen. Aber auch die Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen fallen in ihren Zuständigkeitsbereich. Eine Betreuungskraft ist dazu da, ihre Klienten im Alltag zu begleiten sie geht Einkaufen, kocht, putzt und wäscht Wäsche. Viele Pflegedienste unterhalten neben der professionellen Pflege auch einen Hauswirtschaftsservice für solche Dienste. Ebenso bieten Sozialverbände und Pflegedienste Serviceleistungen an, wie einen Essen-auf-Rädern-Service. So entfällt das für viele Senioren anstrengende Kochen sowie der anschließende Abwasch komplett. Eine weitere Dienstleistung für Senioren ist der Hausnotruf. Es handelt sich um einen Knopf, den die Senioren immer bei sich tragen und den sie im Falle eines Notfalls drücken können. Je nach Absprache kontaktiert der Dienstleister dann zunächst die Senioren selbst, um einen falschen Alarm auszuschließen. Erfolgt keine Reaktion, werden die Angehörigen oder der Pflegedienst alarmiert.
Tagsüber in die Tagespflege
Eine besonders für Angehörige große Hilfe ist oft die Tagespflege. Sie springt ein, wenn Pflegebedürftige tagsüber Betreuung brauchen, die Angehörigen sich aber nicht kümmern können. Die Tagespflege ist eine sogenannte teilstationäre Pflegeleistung: Pflegebedürftige wohnen zu Hause, verbringen aber den Tag oder Teile davon in einer Einrichtung. Die meisten Einrichtungen bieten Dienstleistungen an, die weit über die reine Pflege hinausgehen: So werden je nach individuellem Gesundheitszustand die Motorik, das Gedächtnis und die körperliche Fitness gefördert. Beschäftigung wird in Form von gemeinsamem Spielen, Singen oder Kochen geboten, auch Ausflüge stehen auf dem Programm. Auf Tagespflege haben alle Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 Anspruch. Die Kassen übernehmen dabei die pflegebedingten Kosten, einschließlich Betreuung sowie Hin- und Rückweg. ka