Tagespflege als Brücke
Sonderveröffentlichung

conSenio: Tagespflege Tagespflege als Brücke

Die meisten älteren Menschen wollen so lange wie möglich zu Hause leben. Die Tagespflege ist ein Baustein, um das zu ermöglichen.

Bei der Tagespflege kann man verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. © Robert Kneschke/Shutterstock.com

24.06.2021

Pflege ist Familiensache. Rund zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Deutschland werden von Angehörigen versorgt. Viele Betroffene scheuen sich davor, „Fremde“ in ihre eigenen vier Wände zu lassen. Hilfe bei intimen Angelegenheiten wie Körperpflege, medizinische Versorgung oder auch Ernährung möchten viele lieber von engen Angehörigen erfahren. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Rahmenbedingungen geschaffen, die es Angehörigen erleichtern, eine Pflegeauszeit zu nehmen. Sie können dann vorübergehend im Job pausieren und sich um ihre Angehörigen kümmern. Nichtsdestotrotz geraten Laien bei der Pflege schnell an ihre Grenzen – körperlich und auch psychisch. Eine Entlastung in dieser Situation kann die Tagespflege bringen. Darunter versteht man Einrichtungen, die sich stunden- oder tageweise um Pflegebedürftige kümmern. Besonders für pflegende Angehörige, die berufstätig sind, ist es meist schlicht unmöglich, sich rund um die Uhr um die Betroffenen zu kümmern. „Stärkung der häuslichen Pflege“ nennt das Sozialgesetzbuch XI (Paragraf 41) diese Leistung. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen gewissen Teil der Kosten. (s. Kasten). Dabei sind die Kosten abhängig von den angebotenen bzw. genutzten Leistungen. Einige sind nicht in der Pflegeversicherung inkludiert und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.

In der Regel wird ein breites Programm angeboten:

• Stunden- oder tageweise Betreuung
• Unterstützung bei der medizinischen Versorgung
• Leistungen der Grundpflege, etwa Hilfe beim Toilettengang
• Mahlzeiten und Getränke
• Aktivierendes Programm (Gymnastik, Spaziergänge, gemeinsames Kochen und Backen, Singen, Spiele etc.)
• Vermittlung von Physiotherapie, Fußpflege, etc.
• Fahrdienste

Zu den Vorteilen der Tagespflege gehört die Betreuung durch Fachleute, das abwechslungsreiche Programm und der Kontakt zu anderen Menschen. Berufstätige wissen ihre Angehörigen gut betreut und können sich auf ihre Aufgaben konzentrieren. Dem Wunsch der Betroffenen auf ein eigenständiges Leben zu Hause wird trotzdem gewahrt. Gerade Menschen, die unter beginnender oder fortgeschrittener Demenz leiden, sind in der Tagespflege gut aufgehoben. Die Tagespflege kann aber auch punktuell entlasten, etwa wenn die Betreuenden einen wichtigen Termin wahrnehmen müssen oder einfach einmal ein paar Stunden für sich selbst benötigen.

• Stunden- oder tageweise Betreuung
• Unterstützung bei der medizinischen Versorgung
• Leistungen der Grundpflege, etwa Hilfe beim Toilettengang
• Mahlzeiten und Getränke
• Aktivierendes Programm (Gymnastik, Spaziergänge, gemeinsames Kochen und Backen, Singen, Spiele etc.)
• Vermittlung von Physiotherapie, Fußpflege, etc.
• Fahrdienste

Zu den Vorteilen der Tagespflege gehört die Betreuung durch Fachleute, das abwechslungsreiche Programm und der Kontakt zu anderen Menschen. Berufstätige wissen ihre Angehörigen gut betreut und können sich auf ihre Aufgaben konzentrieren.

Dem Wunsch der Betroffenen auf ein eigenständiges Leben zu Hause wird trotzdem gewahrt. Gerade Menschen, die unter beginnender oder fortgeschrittener Demenz leiden, sind in der Tagespflege gut aufgehoben. Die Tagespflege kann aber auch entlasten, etwa wenn die Betreuenden einen wichtigen Termin wahrnehmen müssen oder einfach einmal ein paar Stunden für sich selbst benötigen. Kerstin Auernhammer

Rund um die Tagespflege

Die Kosten für die Tagespflege lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie unterscheiden sich von Region zu Region, von Einrichtung zu Einrichtung und hängen auch stark davon ab, welche Leistungen überhaupt benötigt bzw. gewünscht sind. Je nachdem werden 50-95 Euro fällig. Die darin enthaltenen Kosten für die pflegerische Grundversorgung übernimmt bis zu einem gewissen Betrag die Pflegekasse, auch der Fahrdienst gehört zu den erstattungsfähigen Kosten.

Essen und Betreuung

müssen die Betroffenen aber selbst zahlen. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können die ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125 Euro pro Monat beispielsweise für die Tagespflege einsetzen. Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Kasse bis zu 689 Euro, bei Pflegegrad 3 1298 Euro, bei Pflegegrad 4 1612 Euro und bei Pflegegrad 5 sind es 1995 Euro.