Präsentiert von
Sonderveröffentlichung

Der Fachmann hilft Betreten der Baustelle verboten

Die Sicherheitsvorschriften gelten für jeden, auch für den Bauherren.

Der Bauleiter trägt die Verantwortung auf der Baustelle. Foto: Thomas Söllner/adobe.stock

10.04.2026

Ein Bauherr darf eine Baustelle grundsätzlich nicht jederzeit und ohne Absprache betreten. Zwar ist er Auftraggeber und Eigentümer des Projekts, doch gelten Sicherheitsregeln und die Verantwortung liegt während der Bauausführung beim Bauunternehmen oder der Bauleitung. Wer eine Baustelle betreten will, braucht in der Regel die Zustimmung des Unternehmers oder der Bauleitung. Das gilt besonders wegen der Unfallgefahr, der Koordination der Gewerke und möglicher Haftungsfragen.

Unternehmen aus der Region

Bei Besichtigungen sind meist Schutzhelm, Warnweste und festes Schuhwerk Pflicht; je nach Baustelle können weitere Vorgaben gelten. Ein eigenmächtiges Betreten kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch den Bauablauf stören. Sinnvoll sind daher abgesprochene Termine mit Bauleiter oder Polier.
ab