Um die gesteckten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen und die Industrie anzukurbeln, hat der Koalitionsausschuss im Oktober 2025 beschlossen, ein neues Förderprogramm zum Kauf eines Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen. Auf der Liste stehen Neufahrzeuge mit reinem E-Antrieb, Fahrzeuge mit elektrischem Reichweitenverlängerer (Range Extender) und Plug-in-Hybride. Sie werden gefördert, wenn bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen werden. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb mit aufgenommen werden, wird noch geprüft.
Jahreseinkommen ist entscheidend für die Förderung
Die Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80 000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90 000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Die Antragstellung erfolgt mit dem Kauf- oder Leasingvertrag, der Rechnung und Zulassungsbescheinigung voraussichtlich ab Mai unter www.bafa.de - Elektromobilität.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Elektromobilität die zentrale Zukunftstechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität ist. „Um die Führungsrolle der deutschen Automobilindustrie in Zukunft zu behaupten, braucht es einen starken Heimatmarkt für Elektromobilität. Die Förderung setzt einen wichtigen Impuls für den Hochlauf der E-Mobilität und ist ein Anschub für die deutsche und europäische Automobilwirtschaft“, lautet die Erklärung auf der Homepage des Bundesumweltministeriums. Auf der Homepage des Umweltministeriums gibt es die Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung.
Die Anfänge (bis 2019)
Juni 2016: Der erste Umweltbonus wird eingeführt, um den Absatz von Elektroautos zu fördern. Er besteht aus einer Prämie vom Staat und einer Prämie des Herstellers. 2016-2019: Die Förderung ist moderat und führt zu einem langsamen Anstieg der E-Autozulassungen.
Die Erhöhung und das „Kaufprämien-Wunder“ (2020-2022)
Die Corona-Krise lässt weltweit die Umsätze in den Keller stürzen. Um die Wirtschaft anzukurbeln, verdoppelt die Bundesregierung ihren Anteil am Umweltbonus, bezeichnet als „Innovationsprämie“. Käufer können nun bis zu 9.000 Euro für reine Elektroautos erhalten. 2021-2022: Die hohe Förderung führt zu einem Boom bei den Zulassungszahlen von Elektroautos und Plug-in-Hybriden.
Schrittweise Reduzierung und Ende der Hybride (2023)
Januar 2023: Die Förderung wird stark umgestaltet, indem Plug-in-Hybride nicht mehr gefördert werden. Die Prämie für reine E-Autos wird reduziert. September 2023: Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt. Gewerbliche Käufer erhalten keine Förderung mehr.
Das plötzliche Ende (Dezember 2023/2024)
Dezember 2023: Aufgrund eines Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts stoppt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderung abrupt. Es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. 2024: Hersteller übernehmen teilweise die Förderung auf freiwilliger Basis, um den Absatz nicht einbrechen zu lassen.
Aktuelle Situation (seit 2024)
Keine staatliche Kaufprämie: Seit dem 18. Dezember 2023 gibt es keine direkte staatliche Kaufprämie mehr für den Erwerb von Elektroautos in Deutschland. Indirekte Förderung: Bestehende Anreize wie die Befreiung von der Kfz-Steuer (bis 2030) und die Dienstwagenbesteuerung (0,25 Prozent oder 0,5 Prozent Regelung) bleiben bestehen. Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich.
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung.
pm