Der Antrag auf Förderung für ein Elektroauto erfolgt über das sogenannte Umweltbonus-Programm, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet wird. Diese Schritte sollten beachtet werden.
Information und Voraussetzungen prüfen
Das BAFA veröffentlicht eine Liste aller förderfähigen Fahrzeuge auf seiner Webseite. Förderberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Unternehmen und Vereine. Das Fahrzeug muss auf den Antragsteller neu zugelassen werden und die Haltedauer mindestens sechs Monate betragen.
Fahrzeug erwerben und zulassen
Der Kauf oder das Leasing des E-Autos muss vor Antragstellung erfolgen. Leasingverträge müssen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben. Hier gelten zudem besondere Anforderungen hinsichtlich der Leasingrate und der Leasingdauer.
Antragstellung beim BAFA
Der Förderantrag wird ausschließlich online über das Portal des BAFA gestellt. Dort ist das entsprechende Formular auszufüllen.
- Kaufvertrag oder Leasingvertrag
- Rechnung über den Fahrzeugkauf bzw. Anzahlung
- Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- ggf. Leasingunterlagen
- Erklärung zur Wahrung der Mindesthaltedauer
Prüfung durch das BAFA
Nach Einreichung prüft das BAFA die Unterlagen auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Bei Rückfragen oder fehlenden Dokumenten erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller.
Die Bearbeitungszeit variiert, beträgt jedoch in der Regel einige Wochen. Im Falle einer Ablehnung wird der Antragsteller schriftlich informiert.
ab/ki