Daher raten die Experten, die Öffnungen für die Luftzufuhr beim Entzünden maximal zu öffnen. Und erst wenn sich ein Glutbett gebildet hat, werden größere Holzscheite und Briketts nachgelegt. Haben diese Feuer gefangen, wird die Luftzufuhr wieder gedrosselt. Das Herunterfahren der Belüftung nach dem Anzünden ist wichtig. Denn ist das Feuer erst mal angefacht, erhöht eine zu große Luftzufuhr die Temperatur im Ofenraum extrem, was den Wirkungsgrad des Ofens reduziert – es entstehen wiederum unnötige Emissionen. Ob die Technik beim Anheizen stimmt, lässt sich leicht kontrollieren, denn 20 Minuten nach Entzünden des Feuers sollte kaum noch sichtbarer Rauch aus dem Schornstein treten, informiert der HKI.
Ein weiterer Grund für eine schlechte Verbrennung ist zu feuchtes Holz. Daher dürfen nie frisch geschlagene Scheite verbrannt werden – das ist sogar gesetzlich geregelt und es drohen Bußgelder bei Nichteinhaltung. Es darf nur Holz im Ofen landen, dessen Wassergehalt bei maximal 20 Prozent beziehungsweise dessen Feuchtegehalt bei rund 25 Prozent liegt. Bestimmen lässt sich dies mit einem Feuchte-Messgerät. Zur groben Orientierung: Für diese Werte sind, je nach Holzart, ein bis zwei Jahre Trocknungszeit nötig.
Zusätzlich erhöhen nicht zugelassene Brennstoffe den Emissionsausstoß eines Ofens. Dazu zählen laut HKI etwa lackiertes und verleimtes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Kunststoffe sowie Haushaltsabfälle. Außerdem sind Briketts aus Paraffin, Papier und Rinde verboten.
Vor allem alte Öfen verursachen viele Emissionen. Seit Jahren werden deshalb schrittweise Ofengenerationen den gesetzlichen Regelungen in der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1.BImSchV) unterworfen und müssen mit einem Filter nachgerüstet, ganz ausgetauscht oder stillgelegt werden. Betroffen sind Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle befüllt werden und die den Grenzwert von Emissionen nicht einhalten. Dieser liegt bei 150 Milligramm pro Kubikmeter für Feinstaub und 4 Gramm pro Kubikmeter für Kohlenmonoxid.
Die Umsetzung der Reglementierung erfolgt in Schritten – bereits seit 2010 sind ältere Öfen betroffen. Die letzte Stufe betraf mit Fristende 2020 ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die von 1985 bis 1994 gebaut wurden. Öfen der Baujahre ab 1995 müssen bis Ende 2024 die Nachweise erbringen oder nachgerüstet werden. Die Kontrolle der jeweiligen Feuerstätten erfolgt durch den Schornsteinfeger.
Ob ein Ofen betroffen ist, verrät das Alter der Anlage auf dem Typenschild auf dem Ofen. Fehlt dieses Schild, müssen Ofenbesitzer anhand von Messdaten des Schornsteinfegers oder einer Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass ein Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält. Die Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) hilft dabei, die Werte des jeweiligen Ofenmodells zu finden. Sonst drohen Nachrüstung oder Stilllegung. dpa/tmn