Zudem müssen sie die oberste Geschossdecke, die meist geheizte und ungeheizte Räume trennt, mit einer Dämmschicht versehen. Das gilt jedenfalls, wenn dort bislang eine Dämmung fehlt. Alternativ können Eigentümerinnen und Eigentümer laut Initiative auch die Dachschräge dämmen lassen.
Außerdem müssen sie grundsätzlich Heizungen austauschen, die älter als 30 Jahre sind – das gilt für Konstanttemperaturkessel. Das Alter findet man auf dem Typenschild, im Protokoll des Schornsteinfegers oder in den Bauunterlagen. Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen zwar weiterlaufen, oft lohnt sich aber ein Austausch wegen der Einsparmöglichkeiten und den staatlichen Förderungen, die es für die Umrüstung gibt.
Meist sind Häuser von diesen Pflichten betroffen, die vor dem Jahr 2002 gebaut wurden. Denn so alte Immobilien entsprechen häufig weder dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch der bisherigen Energieeinsparverordnung EnEV, so die Initative Zukunft Altbau.
Wer eine ältere Immobilie kauft, sollte bei der Finanzierung des Vorhabens also genügend Budget für energetische Nachrüstungen einplanen, raten die Experten. Immerhin: Viele energetische Sanierungsmaßnahmen werden gefördert. dpa