Herbstfest am Haalplatz
Wer am Herbstfest teilnehmen möchte, muss die 3G-Regeln erfüllen: Zutritt haben nur Personen mit tagesaktuellem negativem Antigen- oder PCR-Test, mit dem Nachweis einer Genesung innerhalb der vergangenen sechs Monate oder mit dem Nachweis des vollständigen Impfschutzes. Kinder ab sechs Jahren benötigen einen Nachweis, beispielsweise einen Schülerausweis oder eine Bescheinigung der Schule bezüglich der regelmäßigen Testung.
Am Eingang wird es zudem eine Taschenkontrolle, Besucherzählung sowie die Kontaktnachverfolgung über ein Formular oder die Luca-App geben. Das Tragen einer medizinischen Maske ist, sowohl für Besucher als auch für Beschäftigte, sonstige Mitarbeitende und Dienstleister, Pflicht an Engstellen, beim Anstellen an den Eingängen und an den Ständen sowie überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen nicht gewährleistet ist. Generell zählt die Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Veranstaltung.
Flohmarkt und Kinderprogramm
Am Kinderflohmarkt müssen Teilnehmende ab sechs Jahren eine Maske tragen, wenn der Abstand zu anderen nicht eingehalten werden kann. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist strengstens untersagt für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen.
Maskenpflicht ab sechs Jahren herrscht auch beim Kinderprogramm im Froschgraben. Hier dürfen maximal vier Kinder gleichzeitig teilnehmen. ina