Bestattungswünsche festlegen
Sonderveröffentlichung

Helfer in schweren Stunden Bestattungswünsche festlegen

Tod: Wer bereits feste Vorstellungen davon hat, wie er bestattet werden möchte, sollte das rechtzeitig festlegen. Auch für die Finanzierung der Bestattung kann man zu Lebzeiten vorsorgen.

Erd- oder Feuerbestattung? Wie man einmal bestattet werden möchte, sollte man schon zu Lebzeiten festlegen. Foto: dpa/Patrick Seeger

26.11.2022

Die Trauerfeier für einen geliebten Menschen ist eine emotionale und persönliche Sache. Wer seine Wünsche zur eigenen Beerdigung vor seinem Tod festlegt, kann seine Angehörigen entlasten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Vorsorge: In einer Bestattungsverfügung kann handschriftlich festlegt werden, ob man in einem Sarg oder einer Urne beigesetzt werden will. Wichtig dabei: ,,Eine Person angeben, die sich um sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beerdigung kümmern soll", erklärt Werner Hinzpeter von der Stiftung Warentest. Denn sonst gelten die Vorgaben des Bestattungsgesetzes des jeweiligen Bundeslandes.

Vertrag abschließen

In der Regel ist dann als erstes der Ehepartner zuständig für die Organisation der Bestattung. Dann folgen Kinder und Enkelkinder. Die Verfügung kann zusammen mit anderen persönlichen Dokumenten in der Wohnung aufbewahrt werden. Der Vorteil ist, "dass sie immer wieder ohne größeren Aufwand geändert und angepasst werden kann", sagt Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Aeternitas.

Weiß jedoch keiner von der Verfügung oder unzuverlässige Nachkommen verschweigen sie, wird sie möglicherweise nicht umgesetzt. Wollen Betroffene sichergehen, dass ihre Wünsche berücksichtigt werden, können sie einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter ihrer Wahl schließen. ,,Ein solcher Vertrag kann auch den Kauf eines Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten", erläutert Oliver Wirthmann vom Bundesverband Deutscher Bestatter.

Interessenten sollten dann mehrere Angebote einholen und diese vergleichen. Auf Basis eines Kostenvoranschlages schließen sie letztlich einen Treuhandvertrag. ,,Die angegebene Summe wird über den Bestatter oder direkt an die Treuhand gezahlt“, erläutert Wirthmann. Stirbt der Kunde, überweist der Treuhänder das Geld an den Bestatter.

Wer nur die Kosten der Beerdigung abdecken will, kann eine Sterbegeld-Versicherung abschießen. "Sie ist eine Spielart der Kapitallebensversicherung mit einer niedrigen Versicherungssumme, meist zwischen 2500 und 10 000 Euro", erläutert Hinzpeter. Bei einer langen Einzahlphase lohnt sie sich seiner Einschätzung nach aber oft nicht. dpa

Vorsorge in jedem Fall

Sterbegeldversicherungen oder Bestattungsvorsorgeverträge müssen nicht gekündigt werden, wenn man Sozialhilfeleistungen beantragt. Eine eindeutig zweckgebundene Bestattungsvorsorge ist in der Regel geschützt, erklärt die Verbraucherinitiative Aeternitas. Voraussetzung: Es ist ein angemessener Betrag zurückgelegt oder angespart worden. dpa

Partner nach dem Tod absichern

Recht: Eheleute und eingetragene Lebensgemeinschaften entscheiden sich häufig für ein Berliner Testament.

Geht es um die Regelung des Erbes, setzen viele auf ein Testament. Damit haben es die Erblasser in der Hand, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. ,,Von Eheleuten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern, die ein Testament errichten, entscheiden sich rund zwei Drittel für das sogenannte Berliner Testament", erklärt Holger Siebert, Fachanwalt für Erbrecht.

Mit diesem Testament regeln Paare ihren Nachlass gemeinsam. Sie setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Erst wenn beide Partner gestorben sind, erhalten die Kinder oder andere festgelegte Erben das Familienvermögen.

Ein Berliner Testament aufzusetzen, ist denkbar einfach. Der Text könnte laut der Stiftung Warentest so aussehen: ,,Wir, die Eheleute X und Y, setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Die Erben des Längstlebenden sind unsere Kinder A, B, C zu gleichen Teilen."

Diesen Text schreibt ein Partner eigenhändig vom ersten bis zum letzten Wort und unterschreibt das Dokument am Ende. Der andere Partner muss nur noch unterschreiben. Alternativ kann ein solches gemeinschaftliches Testament auch notariell beurkundet werden.

Mit dieser Regelung sind die eigenen Kinder beim Erbe zunächst außen vor. Direkt nach dem Tod eines Elternteils könnten sie nur ihren Pflichtteil geltend machen. ,,Das kann aber oft mit einer Pflichtteilsstrafklausel verhindert werden", erklärt Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht.

Dann bekommen Kinder, die nach dem Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil fordern, auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil. dpa