Trotz Trauer: Was ist jetzt nur alles zu tun?
Sonderveröffentlichung

Helfer in schweren Stunden Trotz Trauer: Was ist jetzt nur alles zu tun?

Todesfall: Nicht selten bricht für Hinterbliebene nach dem Tod eines Angehörigen das Chaos aus. Die wenigsten Menschen haben Erfahrung in all den Dingen, die danach folgen. Eine Checkliste kann helfen. 

Unliebsame Bürokratie, die trotz Trauer bewältigt werden muss: Nach dem Tod eines Angenhörigen sind viele Dinge zu regeln. Foto: dpa/Sebastian Willnow

26.11.2022

Wenn ein naher Angehöriger stirbt, ist es oft schwierig, einen klaren Gedanken zu fassen. In Zeiten der Trauer gibt es vermeintlich Wichtigeres als Bürokratie. Doch es gibt Dinge, die besser nicht auf die lange Bank geschoben werden sollten. Mit der folgenden Checkliste hat man einen ersten Ratgeber, was man nacheinander erledigen sollte.

Hausarzt verständigen:

Ist der Angehörige zu Hause gestorben, sollte man umgehend den behandelnden Hausarzt verständigen. Dieser muss den Tod des Verstorbenen bescheinigen. Ohne den Totenschein kann das zuständige Standesamt die Sterbeurkunde nicht ausstellen. „Beim Sterbeort im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung übernimmt in der Regel die Einrichtung das Organisatorische", sagt Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter.

Bestattungsinstitut beauftragen:

Als nächsten Schritt sollten die Angehörigen ein Bestattungsinstitut beauftragen. Hat der Verstorbene selbst entsprechend vorgesorgt und frühzeitig ein Bestattungsinstitut ausgewählt, ist dieser Schritt einfacher. Wenn nicht, könnten Empfehlungen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis bei der Wahl des Bestatters helfen, sagt Herrnberger. Auf der Webseite des Bundesverbands Deutscher Bestatter findet man außerdem eine Auswahl an Bestattern in der Nähe.

Vielen weitere organisatorische Dinge, wie zum Beispiel die Beantragung der Sterbeurkunde und die Anmeldung der Beerdigung, kann der Bestatter den Angehörigen dann abnehmen.

Die wichtigsten Dokumente zusammenstellen:

Nun gilt es, die wichtigsten Dokumente des Verstorbenen zu sichten und zusammenzustellen. Dazu gehören Personalausweis oder Reisepass, die Geburtsurkunde, die Sterbeurkunde, gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil. Ein Bestatter kann hierbei unterstützen.

Außerdem sind in der Folge auch diese Unterlagen wichtig: die Krankenkassenkarte, die Rentennummer, Dokumente zur Betriebsrente und ein womöglich vorhandenes Testament. Gibt es eine Bestattungsvorsorge, eine Sterbegeldversicherung, eine Lebensversicherung oder sonstige Verfügungen, so sollten auch diese Dokumente herausgesucht werden.

Bestattung organisieren:

Geht es an die Organisation der Bestattung, lautet die wichtigste Frage: Hat der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge hinterlassen? Ansgar Beckervordersandfort zufolge, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, ist das für Hinterbliebene eine große Erleichterung. In dem Dokument könnte der Verstorbene zu Lebzeiten noch festgelegt haben, wo und wie er beerdigt werden möchte, welche Trauergäste informiert werden sollten und welcher der Wunschbestatter ist.

Wichtig: Bestattungswünsche sollten nie im Testament formuliert werden. Es wird in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Gibt es keine Bestattungsvorsorge oder ist es Bestattungsverfügung, an den Hinterbliebenen, all diese Dinge zu entscheiden.

Haushalt und Tiere versorgen: 

Hat der Angehörige einen eigenen Haushalt geführt, sollte man die Haustiere und Pflanzen versorgen, den Briefkasten leeren, bei der Post einen Nachsendeauftrag stellen, die Fenster schließen, den Kühlschrank leeren, Strom, Gas und Wasser abstellen beziehungsweise die Versorger informieren. Hat der Verstorbene in einer Mietwohnung gelebt, sollte außerdem der Vermieter oder die Hausverwaltung über den Tod informiert werden.

Verträge, Abos und Mitgliedschaften kündigen:

Über Kontoauszüge können die Angehörigen eine recht gute Übersicht über laufende Verpflichtungen erhalten, die nun enden sollten: Zum Beispiel Zeitungsabos, Mitgliedschaften in Vereinen, Versicherungen sowie Telefon- und Mobilfunkverträge.

Das Erbe regeln:

Beim zuständigen Nachlassgericht sollte man eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde sowie alle vorhandenen Testamente im Original einreichen. Das Nachlassgericht eröffne dann die Testamente und schicke diese als beglaubigte Kopie samt Protokoll über die Eröffnung an die in den Testamenten bedachten Personen sowie die gesetzlichen Erben, sagt Ansgar Beckervordersandfort.

Hat der Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag errichtet, können sich Erben mit der beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokolls als solche ausweisen und die Umschreibung von Konten und Immobilien ohne Probleme auf sich beantragen. Existiert nur ein handschriftliches oder gar kein Testament, müssen Erben dafür in der Regel einen kostenpflichtigen Erbschein beantragen. Das geht üblicherweise beim zuständigen Notar.

„Gibt es mehrere Erben, muss dann noch die Erbengemeinschaft auseinander gesetzt werden", sagt Beckervordersandfort. Wer etwa befürchtet, dass der Nachlass überschuldet ist oder seine Erbenstellung durch Anordnungen im Testament beeinträchtigt wird, sollte sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen. Die Ausschlagung des Erbes ist nur innerhalb einer kurzen Frist möglich.

In jedem Fall gilt: Wer sich nach dem Tod eines Angehörigen in seiner Trauer mit allem überfordert fühlt, kann und sollte sich Hilfe holen. Das kann innerhalb der Familie oder im Freundeskreis geschehen. Oder aber, man wendet sich an die Experten. Gerade die Bestattungsunternehmer übernehmen viele Dinge für die trauernden Hinterbliebenen, denen diese sich im Moment vielleicht nicht gewachsen fühlen. Und auch ein Gespräch mit Trauerbegleitern kann helfen, mit all den Anforderungen der Zeit danach fertig zu werden. Christoph Jänsch, dpa